Volltext: Adam Smith‘s Moralphilosophie (6)

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Johannes Schubert. 
die causae finales als unphilosophiseh verwirft, der verlegt ganz 
consequent den Zweckbegriff in das beurtheilende Subject und lässt 
ihn dort zum Hauptgründe des billigenden oder missbilligenden 
Urtheils werden. Damit verliert dann das sittliche Urtheil seinen 
vorwiegend ästhetischen Charakter, den es bei Shaftesbury und 
Hutcheson gehabt hat; und es ist psychologisch sehr erklärlich, 
wenn Hume nun auch das im speciellen Sinne Aesthetische nach 
dem Zweckmäßigen herüber zu ziehen sucht und wenigstens einen 
hervorragenden Bestandtheil des Schönen aus der zweckmäßigen 
Nützlichkeit desselben abzuleiten sich bemüht. 
Es darf übrigens nicht unerwähnt bleiben, dass Hume seinem 
oben skizzirten Standpunkte nicht immer mit jener Strenge treu 
geblieben ist, wie es zur klaren Auffassung der Begriffe gerade in 
diesen unsicheren Fragen nothwendig gewesen wäre; und Jo dl1) 
macht mit Recht auf eine Stelle in der späteren Bearbeitung der 
Ethik2) aufmerksam, wo Hume selber zugesteht, dass oft gerade 
da machtvolle moralische Affectionen einträten, wo gar kein Ge¬ 
danke an die Folgen der Handlung auftauche. 
Zu einem vollen nominalistischen Utilitarismus bekennt sich 
Hume in seiner bekannten Auffassung von der Gerechtigkeit. 
Während alle anderen sittlichen Handlungen aus Beweggründen 
entstehen, die in der menschlichen Natur als ursprüngliche, natür¬ 
liche Triebe vorhanden3) und zunächst von der »Empfindung der 
Moralität der Handlung ganz unterschieden sind«4) — denn diese 
liegt ja im Gefühl des Zuschauers —, sucht Hume vergeblich nach 
einem Trieb, aus dessen Wirksamkeit die vom Zuschauer als »ge¬ 
recht« gebilligten Handlungen entstehen5). So kommt er zu dem 
1) Geschichte der Ethik I 236. 
2) Wie sie im 3. Bande der »Essays« vorliegt. 
3) Vgl. Treatise III 286. Keine Handlung könne von uns als eine Schul¬ 
digkeit gefordert werden, wenn nicht ein wirkender Affect oder Beweggrund in 
die menschliche Seele gepflanzt sei, der im Stande sei, die Handlung hervorzu¬ 
bringen. Freilich könne ein Mensch, der einen allgemein verbreiteten, als sitt¬ 
lich geltenden Trieb in sich vermisse (etwa die Liehe zu den Eltern), nun den 
Willen haben, aus Pflicht zu thun, was ihm aus natürlicher Neigung ver¬ 
sagt sei. 
4) Treatise III 253. 
5) Der Begriff »Gerechtigkeit« ist von Hume stets in dem engeren juri¬ 
stischen Sinn gefasst.
	        
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