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E. König.
Fassen wir die Hauptergebnisse kurz zusammen, so können wir
sagen, dass der ZweckbegrifE das Vorhandensein einer Intelligenz
und eines Wollens zur Voraussetzung hat, Erstêres insofern der
Zweck jederzeit etwas Vorgestelltes und nur in der Vorstellung Be¬
stehendes ist, Letzteres insofern er auf eine augenblickliche oder zu¬
künftige Willensthätigkeit hinweist. Wir sahen ferner, dass, wenn
auch vielleicht eine Intelligenz ohne nebenhergehendes Wollen denk¬
bar ist, doch ein blindes, nicht auf bestimmte Zwecke gerichtetes
Wollen nicht existirt und nicht existiren kann, da irgend ein körper-'
licher Act sich eben nur dadurch mit Sicherheit als Willensact erweist,
dass er einer (Zweck-) Vorstellung entspricht. Der Zusammenhang
zwischen Zweckvorstellung und Zweckerfolg, um den es sich bei der
Frage nach dem Wesen der Zweckbeziehung oder Finalität eigentlich
handelt, kann ein mehr oder weniger inniger sein, je nachdem jener
Erfolg eine nähere oder fernere Folge des centralen motorischen
Impulses ist, mit dem die physische Willensäußerung beginnt; er ist
am engsten bei den Willenshandlungen, die eine Körperbewegung
zum Zwecke haben, aber auch hier ist er kein unmittelbarer, da sich
zwischen Vorstellung und Erfolg immer noch der Innervationsvorgang
als directe Ursache der Körperbewegung einschieht. Die Finalität
schließt also in allen aus der Erfahrung bekannten Fällen Causalität
als integrirenden Bestandtheil ein; wir kennen kein Beispiel, wo ein
Zweck unmittelbar, ohne Betheiligung eines physischen, nach eigenen
Gesetzen functionirenden Mechanismus realisirt würde, vielmehr basirt
alle bewusste Zweckthätigkeit auf einer gegebenen Coordination
zwischen Zweckvorstellungen Und centralen motorischen Impulsen in
Verbindung mit einem System causaler Abhängigkeitsbeziehungen.
Ob jene Coordination selbst als eine ursprüngliche nicht weiter zu
analysirende Beziehung aufzufassen sei, oder ob sie sich auf andere
Zusammenhangsformen zurückführen lässt, musste dahingestellt bleiben ;
keinesfalls hat man ein Kecht, den Namen Finalität ohne weiteres
auf jenes Verhältniss zu übertragen und es der Causalität als ur¬
sprüngliche Beziehungsform an die Seite zu stellen.
2. Nach diesen Vorbereitungen können wir an die Beantwortung
der Frage herangehen, welcher Begriffsklasse der Zweckbegriff an¬
gehört, ob er insbesondere als specieller Erfahrungsbegriff einen
Vorgefundenen Thatbestand bezeichnet oder als allgemeiner Beziehungs-