Volltext: Ueber Naturzwecke (19)

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E. König. 
Fassen wir die Hauptergebnisse kurz zusammen, so können wir 
sagen, dass der ZweckbegrifE das Vorhandensein einer Intelligenz 
und eines Wollens zur Voraussetzung hat, Erstêres insofern der 
Zweck jederzeit etwas Vorgestelltes und nur in der Vorstellung Be¬ 
stehendes ist, Letzteres insofern er auf eine augenblickliche oder zu¬ 
künftige Willensthätigkeit hinweist. Wir sahen ferner, dass, wenn 
auch vielleicht eine Intelligenz ohne nebenhergehendes Wollen denk¬ 
bar ist, doch ein blindes, nicht auf bestimmte Zwecke gerichtetes 
Wollen nicht existirt und nicht existiren kann, da irgend ein körper-' 
licher Act sich eben nur dadurch mit Sicherheit als Willensact erweist, 
dass er einer (Zweck-) Vorstellung entspricht. Der Zusammenhang 
zwischen Zweckvorstellung und Zweckerfolg, um den es sich bei der 
Frage nach dem Wesen der Zweckbeziehung oder Finalität eigentlich 
handelt, kann ein mehr oder weniger inniger sein, je nachdem jener 
Erfolg eine nähere oder fernere Folge des centralen motorischen 
Impulses ist, mit dem die physische Willensäußerung beginnt; er ist 
am engsten bei den Willenshandlungen, die eine Körperbewegung 
zum Zwecke haben, aber auch hier ist er kein unmittelbarer, da sich 
zwischen Vorstellung und Erfolg immer noch der Innervationsvorgang 
als directe Ursache der Körperbewegung einschieht. Die Finalität 
schließt also in allen aus der Erfahrung bekannten Fällen Causalität 
als integrirenden Bestandtheil ein; wir kennen kein Beispiel, wo ein 
Zweck unmittelbar, ohne Betheiligung eines physischen, nach eigenen 
Gesetzen functionirenden Mechanismus realisirt würde, vielmehr basirt 
alle bewusste Zweckthätigkeit auf einer gegebenen Coordination 
zwischen Zweckvorstellungen Und centralen motorischen Impulsen in 
Verbindung mit einem System causaler Abhängigkeitsbeziehungen. 
Ob jene Coordination selbst als eine ursprüngliche nicht weiter zu 
analysirende Beziehung aufzufassen sei, oder ob sie sich auf andere 
Zusammenhangsformen zurückführen lässt, musste dahingestellt bleiben ; 
keinesfalls hat man ein Kecht, den Namen Finalität ohne weiteres 
auf jenes Verhältniss zu übertragen und es der Causalität als ur¬ 
sprüngliche Beziehungsform an die Seite zu stellen. 
2. Nach diesen Vorbereitungen können wir an die Beantwortung 
der Frage herangehen, welcher Begriffsklasse der Zweckbegriff an¬ 
gehört, ob er insbesondere als specieller Erfahrungsbegriff einen 
Vorgefundenen Thatbestand bezeichnet oder als allgemeiner Beziehungs-
	        
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