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E. König.
aber nicht für die empirische Naturwissenschaft legitimirt. In der
Psychologie und in den Geisteswissenschaften wird die Welt vom
Gesichtspunkte des zwecksetzenden Bewusstseins aus betrachtet, für
das die Realität der Zweckbestimmung keines Beweises bedarf. Die
Naturwissenschaft hat es mit der objectiv-realen Erscheinungswelt zu
thun, welche die Anwendung des Zweckbegriffes nirgends heraus¬
fordert, ja sie überhaupt nicht einmal zulässt; die Metaphysik ist
genöthigt, eine transcendente Bestimmung nach Zwecken als Grund¬
lage des empirisch gegebenen Geschehens vorauszusetzen, wenn die
gleichzeitige Gültigkeit der causalen und der teleologischen Deutung
der bewussten individuellen Willenshandlungen begreiflich sein soll.