Volltext: Ueber Naturzwecke (19)

Ueber Naturzwecke. 
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»inneren« (psychischen) Zustände des Individuums, die als solche 
nicht zum Inhalte der äußeren Erfahrung, nicht zur Natur im engeren 
(eigentlichen) Wortsinne gehören, dennoch einen bestimmenden Ein¬ 
fluss auf die körperlichen Vorgänge und weiter auch auf die Um¬ 
gebung ausijben würden, so wären die durch sie veranlassten physi¬ 
schen Veränderungen Wunder im gleichen Sinne, in welchem die 
Eingriffe eines transcendenten Willens in das Naturgeschehen es 
sind. Mit jeder einzelnen Willenshandlung würde der stetige Zu¬ 
sammenhang der physischen Vorgänge untereinander unterbrochen 
und in schöpferischer Weise der Anfang einer neuen Oausalreihe 
gesetzt. Die conséquente Anwendung der allgemeinsten Grundsätze 
physischer Causalerklärung zwingt uns also zu dem Schlüsse, dass 
die Willenshandlungen ebenso wie alle anderen Lebensvorgänge am 
Organismus naturgesetzliche Folgen eines rein physischen Ursachen- 
complexes sind, dessen Componenten wir allerdings in diesem Falle 
der überwiegenden Zahl nach im Organismus selbst zu suchen haben. 
Die psychische Seite des Willensvorganges würden wir demnach als 
eine selbständige Begleiterscheinung des physiologischen Processes zu 
betrachten haben, die für den Verlauf desselben ganz bedeutungslos 
ist, freilich auch ihrerseits von ihm nicht beeinflusst wird. 
Man hat dieser »Automatentheorie« nicht mit Unrecht den Vor¬ 
wurf gemacht, dass sie den Gedanken der Wirksamkeit des Geistigen 
in der Welt zu einer wahrheitslosen Illusion herabsetze und dadurch 
die Möglichkeit eines Verständnisses des menschlichen Culturlebens 
auf hebe. Derartige indirecte Erwägungen können aber doch die 
directen Gründe, auf die jene Theorie sich stützt, nicht erschüttern; 
man kann aus ihnen nur folgern, dass die Annahme eines bloßen 
Parallelismus der physischen und psychischen Vorgänge keine end¬ 
gültige Lösung--:des Willensproblems darstellt, nicht aber, dass sie 
falsch und durch die Annahme einer psychophysischen Causalität zu 
ersetzen ist. In der That spricht sich in ihr zunächst nur die 
der organischen Zweckmäßigkeit und des psychophysischen Problems der intelli¬ 
genten Willensthätigkeit sehr energisch betont, nur dass er umgekehrt aus der 
Thatsächlichkeit der letzteren auf die Zulässigkeit der Hypothese einer organischen 
Zweckthätigkeit schließt. Dieser Schluß ruht aber m. E. auf der irrigen Voraus¬ 
setzung, dass die Intelligenz zu den objectiv constatirbaren Funktionen des Or¬ 
ganismus gehört (Einleitung u. s. w. S. 37).
	        
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