lieber Naturzwecke.
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thätigkeit betrachten, die entweder die Herstellung dieser Gruppirung
zum Endziel hatte oder sich derselben nur als eines relativ beständigen
Mittels zur Herbeiführung der eigentlich bezweckten Erfolge bedient.
Die Unterscheidung beider Richtungen der Zweckbeurtheilung ist
auch deswegen wichtig, weil ihnen zwei typische Formen natur¬
wissenschaftlicher Teleologie entsprechen, die man, mit nicht ganz
zutreffenden Ausdrücken, als dynamische und statische bezeichnet hat,
Die erstere Form ist die umfassendere, denn die Annahme, dass es
ein Zweckgeschehen in der Natur gebe, schließt die weitere in sich,
dass gewisse Bildungen als Erzeugnisse einer Zweckthätigkeit auf¬
zufassen sind. Hingegen kann man sehr wohl eine größere oder
kleinere Zahl von Naturobjecten als Zweckerzeugnisse ansehen, ohne
irgend einem einzelnen empirisch gegebenen Geschehen die Bedeutung
einer Zweckthätigkeit beizulegen, falls man annimmt, dass jene Objecte
einem aller Erfahrung vorausgehenden (transcendenten) Zweckacte ihr
Dasein verdanken. Daraus erhellt freilich zugleich, dass diese Art
von Teleologie nicht eigentlich mehr eine naturwissenschaftliche,
sondern eine metaphysische ist, insofern dabei gegebene Thatbestände
mit Zweckvorstellungen einer überweltlichen, außerhalb des Zusammen¬
hangs des räumlich und zeitlich bestimmten Daseins stehenden In¬
telligenz in Verbindung gebracht werden, während von Naturzwecken
im eigentlichen Sinne nur soweit gesprochen werden kann, als nicht
nur die Zweckerfolge, sondern auch die zwecksetzende Intelligenz
und der Zwecke realisirende Wille in dem Zusammenhänge des
Naturganzen eingeschlossen sind.
Die untrüglichsten Anzeichen für die Existenz von Naturzwecken
hat man zu allen Zeiten an den Organismen zu finden geglaubt.
Und in der That, je genauer die Structur und die Functionen der
Lebewesen erforscht worden sind, desto mehr einzelne Züge von
Zweckmäßigkeit haben sich herausgestellt, so dass man das Leben
selbst geradezu als die »Fähigkeit, auf die Einflüsse der Umgebung
zweckmäßig zu reagiren«, definirt hat1). Fasst man die betreffenden
Erscheinungen genauer ins Auge, so zeigt sich indess sofort, dass
ihre Unterordnung unter den Zweckbegriff eigentlich eine petitio
1) Wolff, Beiträge zur Kritik der Darwinschen Lehre (Leipzig 1898), S. 62.
Plate, Ueber Bedeutung und Tragweite des Darwinschen Selectionsprincips
(Leipzig 1900), S. 9.