Volltext: Ueber Naturzwecke (19)

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E. König. 
ergänzt. Ohne Intelligenz und Wille ist eine Zweckbestimmung un¬ 
denkbar, und wenn der Satz Wundt’s, dass es eine völlig will¬ 
kürliche und darum erkenntnisstheoretisch ungerechtfertigte Annahme 
bleibe, eine causale Wirksamkeit von Zwecken dort anzunehmen, wo 
uns Willenshandlungen nicht in der Erfahrung gegeben sind1), auch 
vielleicht etwas zu weit geht, so wird doch in allen Fällen einer ver¬ 
suchten teleologischen Erklärung aufs genaueste zu prüfen sein, ob 
zu der Yermuthung der psychophysischen Bedingtheit der betreffenden 
Vorgänge hinreichende Gründe vorhanden sind. 
3. Wir kommen damit auf die Oardinalfrage nach den empirischen 
Kriterien für die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer objectiv 
bestehenden Zweckbestimmung. Dabei mögen zunächst jene mensch¬ 
lichen und thierischen Lebensäußerungen, denen allgemein der Cha¬ 
rakter von Willensthätigkeiten beigelegt und für die daher die Zu¬ 
lässigkeit der Zweckerklärung von keiner Seite bestritten wird, außer 
Betracht bleiben, obwohl es bekanntlich keineswegs leicht ist, ein 
sicheres objectives Unterschiedsmerkmal zwischen eigentlichen Willens¬ 
äußerungen und bloß mechanischen Reactionen anzugeben, und ob¬ 
wohl es ferner noch fraglich ist, ob wir berechtigt sind, den Zweck 
als den bestimmenden Grund der Willenshandlung anzusehen. Unsere 
Untersuchung soll also darauf gerichtet sein, die Merkmale von Natur¬ 
objecten und Vorgängen festzustellen, aus denen mit einiger Sicherheit 
auf ihnen zu Grunde liegende und sie bestimmende Zwecke geschlossen 
werden kann. Diese Merkmale werden natürlich bei Objecten und 
Vorgängen verschieden sein. Wenn wir den Zweckbegriff auf ein 
Geschehen anwenden, so nehmen wir an, dass die Vorstellung des 
Erfolges bestimmend war für seinen Eintritt und die Art seines Ver¬ 
laufes, wobei das Anfangsglied des Processes unmittelbar durch die 
Zweckvorstellung gesetzt oder auch bloß eine bereits causal vermittelte 
Folge aus ihr sein kann; im ersteren Falle stellt das betreffende 
Geschehen den vollständigen physischen Theil eines Zweckzusammen¬ 
hanges dar, im letzteren nur ein Bruchstück davon. Ein Natur¬ 
object oder, allgemeiner ausgedrückt, ein bestimmt geordnetes System 
materieller Elemente oder eine bestimmte Gruppirung von Energien 
nennen wir zweckmäßig, sofern wir sie als Product einer Zweck- 
1) Logik, I, S. 650.
	        
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