Volltext: Ueber Naturzwecke (19)

lieber Naturzwecke. 
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der Grundlage unbewusster Vorgänge, das ist unleugbar, aber eine 
sehr kühne Hypothese ist es, wenn man diese Vorgänge selbst als 
Aeußerung einer unbewussten Zweckthätigkeit auffasst. Ueberdem 
ist nicht ersichtlich, wieso die unbewusste Finalität eher als echte 
Kategorie gelten könnte, als die bewusste, denn wenn hier auch der 
Zusammenhang zwischen Zweckvorstellung und Zweckerfolg als ein 
unmittelbarer gedacht werden kann, so besteht doch immer noch die 
Schwierigkeit, dass die beiden verknüpften Glieder disparaten Gebieten 
angehören. So wenig aber ein Ton sich in das System der Farben 
einordnen oder zu ihm in irgend eine Beziehung bringen lässt, so 
wenig ist es möglich, eine Vorstellung und ein reales Geschehen in 
ein positives Verhältnis zu einander zu bringen. 
Wir kommen also zu dem Resultat, dass der Begriff der Zweck¬ 
thätigkeit oder Zweckbestimmung wesentlich ein empirischer ist, der 
einen verwickelten Thatbestand der unmittelbaren Erfahrung be¬ 
zeichnet, nicht ein reiner Verstandesbegriff, der eine elementare Function 
des auf die Erfahrungsdaten angewandten verknüpfenden Denkens 
abspiegelt. Daraus folgt aber, dass wir durchaus nicht ohne weiteres 
berechtigt sind, jeden beliebigen Vorgang ebenso einem Zweck- 
zusammenhange einzuordnen, wie wir ihn, gemäß dem Oausalprincip, 
in causale Beziehung zu anderen setzen. Der Ursachbegriff ist seinem 
Inhalte nach allgemeingültig, da er den Objecten keinerlei besondere 
Beschaffenheit beilegt, sondern ein Verhältnis bezeichnet, das gar 
nicht in der Erfahrung gegeben sein kann, sondern stets zu den 
Objecten hinzugedacht werden muss. Der Zweckbegriff gilt aus 
demselben Grunde unmittelbar nur für die menschlichen Willens¬ 
handlungen; wenn wir ihn auf andere Vorgänge anwenden, so legen 
wir diesen den Charakter von Willenshandlungen bei, d. h. wir machen 
die Hypothese, dass an ihrem Zustandekommen psychische Bedingungen 
in der gleichen Weise betheiligt sind, wie dies bei der menschlichen 
Willensthätigkeit der Fall ist. Wenn daher auch die causale Deutung 
eines gegebenen Thatsachencomplexes in gewissem Sinne immer hypo¬ 
thetisch bleibt, insofern das Bestehen eines nothwendigen Zusammen¬ 
hangs zwischen den einzelnen Bestandteilen desselben niemals 
empirisch erwiesen werden kann, so ist es die teleologische Deutung 
doch noch in einem weit engeren Sinne, denn hier wird der That¬ 
bestand selber durch Hinzufügung psychischer Glieder hypothetisch
	        
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