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Paul Linke.
oder gar — wie Meinong es will — wie Gleichheit, Aehnlichkeit,
Verschiedenheit noch gar nicht die Rede sein kann. Das Ziel,
welches einzig und allein verfolgt wird, ist ein viel concreteres: das
Gelingen der Flucht, die Rettung der eigenen Person. Durch den
psychischen Vorgang, den wir bereits als Vergleichen bezeichnet
haben, wird nur festgestellt, dass die Erreichung dieses Zieles durch
den einen Gegenstand (den Fluss) gefördert, durch den andern da¬
gegen nicht gefördert wird. Damit habe ich allerdings dasjenige
constatirt, was später — nämlich wenn sich solche Erfahrungen
wiederholt haben — in den Begriffen Uebereinstimmung resp. Unter¬
schied zusammengefasst wird.
Ich habe ein eigenthümliches neues Bewusstseinserlebniss in
unserem Falle, das des Unterschiedes. — Ich habe aber dieses neue
Erlebniss ganz gewiss nicht erreichen wollen. Es hat meinem Thun,
meiner vergleichenden Thätigkeit nicht als Ziel vorgeschwebt. Wir
können hier aber sogar noch einen Schritt weiter gehen. Das Be¬
wusstsein der Uebereinstimmung wurde eben als ein neues Erlebniss
bezeichnet. Es ist aber nicht in dem Sinne neu, dass unter allen
Umständen eine weitere Analyse desselben unmöglich wäre. Bis zu
einem gewissen Grade ist eine solche jedenfalls vorzunehmen. Ich
gehe von dem denkbar primitivsten Falle aus und frage : welches ist
der Bewusstseinsvorgang, den ich erlebe, wenn sich beide Gegen¬
stände — A und B, Mauer und Fluss — übereinstimmend und zwar
übereinstimmend hemmend auf meine Willensthätigkeit verhalten ? —
Bevor die hemmende Wirkung eintritt, ist diese Thätigkeit sein-
einfach durch das Ziel, auf das sie gerichtet ist, zu kennzeichnen.
Sobald nun aber die hemmende Wirkung, die A ausüht, eintritt, wird
sie erheblich modificirt, richtiger: diese hemmende Wirkung besteht
eben in einer Modification meines Willens- resp. Gefühlsverlaufes.
Es hätte ja sonst keinen Sinn, von einer hemmenden Wirkung zu
sprechen; sie macht sich geltend etwa in einem Unlust- oder einem
Depressionsgefühl: doch es ist für unsere Betrachtung gleichgültig,
wie sie sich geltend macht, dass sie sich geltend macht, wird genügen.
Sie muss nun aber nothwendig so lange bestehen bleiben, als einer¬
seits der ursprüngliche Willensentscheid, der auf die Flucht gerichtet
ist, bestehen bleibt, und anderseits sich mir kein neuer Gegenstand
darbietet, mit dessen Hülfe ich die Flucht fortsetzen kaun. Sobald