Hume’s Lehre vom Wissen.
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sich bei seinem Identitätsbegriff, wie wir gesehen haben, wesentlich
an die sprachliche Bestimmung hielt, hier irren konnte.
Ich habe bei dieser Angelegenheit fast über Gebühr lange ver¬
weilt: es galt mir aber Betrachtungen ähnlicher Art vorzubereiten,
zu denen uns die spätere Entwicklung der hier in Frage kommenden
Theorien noch nöthigen wird.
Ehe wir nun zur Betrachtung dessen übergehen, was Locke
unter Relationen im engeren Sinne versteht, mag noch auf eine
zweite wichtige Beziehung hingewiesen werden, die Locke an einer
anderen Stelle1) im Anschluss an die Ooexistenz abhandelt.
Mit unserer Zurückführung der Ooexistenz auf die Identität
würden wir uns nämlich in einer Hinsicht in directen Widerspruch
zu Locke setzen. Nach unserer Auffassung müssten sich ja noth-
wendiger Weise für beide Classen dieselben Evidenzgrade ergeben;
für Locke dagegen ist Erkenntniss der Identität durchaus intuitiv,
dagegen erscheint ihm Ooexistenz (trotz der Nebenbezeichnung neces¬
sary connexion) nicht einmal demonstrativ gewiss2). Nur einige
wenige primäre Qualitäten stehen in nothwendiger Abhängigkeits¬
beziehung: z. B. Gestalt und Ausdehnung. Im allgemeinen aber —
und namentlich hinsichtlich der secundären Qualitäten — sind wir
ganz auf den Beistand unserer Sinne verwiesen, wenn wir Ooexistenz
feststellen wollen. Etwas günstiger ist es mit der negativen Seite
der Sache bestellt: Die Unverträglichkeit oder Unmöglichkeit der
Ooexistenz gilt zunächst von jeder Art primärer Eigenschaften. Jedes
Ding kann deren immer nur eine einzelne auf einmal haben, z. B.
schließt jede einzelne Ausdehnung, Gestalt, Anzahl von Theilen alle
anderen derselben Art aus. Ebenso schließen sich alle einem jeden
Sinne eigenthümlichen sinnlichen Ideen gegenseitig aus: niemals
können zwei Gerüche oder zwei Farben coexistiren, d. h. kein ein¬
zelnes Ding kann zwei Gerüche oder zwei Farben zu gleicher Zeit
haben3).
Auffallend an dieser ganzen Darlegung ist vor allem der gänzliche
Mangel eines Versuches, irgend eine nähere Erklärung zu geben für
die beiden Begriffe Nothwendigkeit und Unmöglichkeit. Wichtig ist
1) B. IV, ch. 6. §§ 7—10, & ch. 7 § 5.
2) Ibid. B. IV, ch. 3, §§ 7 ff.
3) Ibid. B. IV, ch. 3, § 14.