Volltext: Hume's Lehre vom Wissen (17)

Hume’s Lehre vom Wissen. 
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niss vom Dasein »anderer« Gegenstände — nämlich aller anderen, 
außer dem vom Dasein Gottes und uns selbst ausmacht. 
Jedenfalls erscheint nach alledem die Gleichsetzung von Wissens- 
lehre und Relationslehre -wenigstens angebahnt: im Einzelnen durch¬ 
führen lässt sie sich freilich nur unter Modification der. Locke’sehen 
Voraussetzungen. Wir brauchen nur bei dem eben besprochenen 
Punkte zu verweilen, bei der Ooexistenz oder nothwendigen Ver¬ 
knüpfung. Sie wird ausdrücklich1) unter die Relationen gerechnet; 
es ist aber leicht einzusehen, dass hier die Uebereinstimmung und 
Nichtübereinstimmung eine wesentlich andere Bedeutung haben muss 
als bei den anderen Relationen oder doch zum mindesten bei der 
Identität. Sage ich — um Locke’s eigenes Beispiel zu gebrauchen 
— Gold ist feuerbeständig, so meine ich, »dass die Feuerbeständig¬ 
keit oder das Vermögen, im Feuer unversehrt zu bleiben, eine Idee 
ist, die immer das eigenartige Gelb, die Schwere, Schmelzbarkeit, 
Dehnbarkeit und Löslichkeit in aqua regia, die unsere mit dem 
Worte Gold bezeichnete complexe Idee ausmachen, begleitet und 
mit ihnen verbunden ist«. Worin besteht hier die Uebereinstimmung? 
Offenbar in der Ooexistenz von Feuerbeständigkeit und den übrigen 
Eigenschaften des Goldes. Damit ist freilich sehr wenig gewonnen. 
Die Ooexistenz soll ja selbst eine Art der Uebereinstimmung sein, 
das heißt offenbar: sie soll Uebereinstimmung in einer bestimmten 
Hinsicht ausdrücken, und es ist lediglich ein Oirkel, wenn wir 
sagen: Ooexistenz ist eine Uebereinstimmung hinsichtlich der Ooexi¬ 
stenz — man könnte beinahe mit demselben Rechte sagen: Ver¬ 
schiedenheit ist eine Uebereinstimmung hinsichtlich der Verschieden¬ 
heit. Worin aber kann sonst die Uebereinstimmung von Gold und 
Feuerbeständigkeit bestehen, mit anderen Worten: was ist beiden 
gemeinsam? Im Grunde (wenn man sich nämlich entschließt, den 
BegrifE der Uebereinstimmung nicht gar so einseitig zu fassen) ist 
die Antwort leicht zu geben. Gemeinsam sind offenbar die Zeit- 
und Ortsbestimmungen, die wir der Feuerbeständigkeit einerseits und 
den sonstigen Eigenschaften des Goldes andererseits geben müssen. 
— Wir können aber noch einen Schritt weiter gehen. Wir dürfen 
hier sogar von einer Identität der Zeit- und Ortsbestimmungen reden, 
1) Ibid. IV, ch. 1, § 7.
	        
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