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Wilhelm Wirth.
Farben hinsichtlich ihrer Helligkeit bewirkt offenbar zugleich, dass
das Purkinje’sche Phänomen oder die Verschiebung der Helligkeits¬
verhältnisse beim Intensitätswechsel sich nicht sehr störend geltend
machte. Denn die Steigerung der Intensität nach oben hin, welche
die thatsächlich vorhandene Helligkeitsdifferenz nach dem F.-H.’schen
Satze selbst schädlicher hätte bemerkbar werden lassen, bewirkt bei
dem hier vorhandenen Helligkeitsverhältniss beider Farben eher eine
Minderung der Differenz. Nach unten hin ist aber die Variations¬
möglichkeit verhältnissmäßig überhaupt nicht so bedeutend. Relativ
am meisten tritt hier die Helligkeitsverschiebung natürlich noch bei
der untersten Stufe hervor, nämlich der Ausgleichung beider Contrast-
farben durch bloße Herabsetzung der Intensität ohne Hinzu-
•mischung der Nachbarfarbe. Diese Ausgleichungsmöglichkeit, die
eine derartige Messung nach unten hin von selbst abschließen lässt,
ist ja schon längst als besonderer Specialfall quantitativer Bestim¬
mungen negativer Nachbilder bekannt gewesen und insbesondere zur
Illustrirung der Thatsache benutzt worden, dass das negative Farben¬
nachbild eine complementäre Erregung enthalte1). Sie ordnet sich
hier ungezwungen dem übrigen Verlauf der Curve ein2). Natürlich
könnte man, abgesehen von der hier verwendeten Methode, noch viel
1) E. Hering, Zur Lehre vom Liohtsinn, S. 132f.
2) Interessant ist auch die Frage, in welcher Farbe die subjective Aus¬
gleichung durch bloße Herabsetzung der Gesammtintensität erfolgt. Es zeigt
sich, dass Roth und Gelb als Ausgleichsfarben bevorzugt sind, beson¬
ders wenn Roth oder Gelb selbst in den höheren Intensitätsstufen die hellere der
beiden Farbenpaare Roth-Grün oder Blau-Gelb ausmachten und gemäß dem
Purkinje’schen Phänomen auf der untersten Stufe mehr und mehr Helligkeits¬
gleichheit eintritt. Insofern nun die Rothfärbung des minimalen Grün bei noch
erhaltener Röthlichkeit des Roth, sowie die Gelbfärbung des Blau bei noch er¬
haltener Gelblichkeit des Gelb auf eine stärkere Nachbildwirkung bei reagirendem
Grün und Blau hinweist, ordnet sich diese Thatsache vielleicht ungezwungen mit
der speciellen Abhängigkeit des Nachbildwerthes vom Farbenton zusammen, die
als Steigerung des Werthes für Grün und Blau gegenüber Roth und Gelb bereits
festgestellt worden ist. Die Ausgleichungsfarbe wurde nicht nur für die unterste
Intensitätsstufe der beiden Nachbilder aus Tab. XVni, sondern für sehr viele
andere Farbencombinationen (mit der Gesammtintensität 120° zur Entstehung des
Nachbildes) untersucht und überall der soeben bezeichneten Regel unterworfen
gefunden. Bei 5 Sec. Fixation lag sie meist bei 14—16°. Wichtig ist ferner, dass
sich für Farbe (Roth und Blau) neben Weiß auch wieder (wie in Cap. ”)
eine Trennung der Ausgleichung für Farbe und Helligkeit feststellen
ließ; erstere lag bei ca. 14°, letztere bei ca. 8—10°.