Volltext: Der Fechner-Helmholtz‘sche Satz über negative Nachbilder und seine Analogien, Zweiter Theil (17)

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Wilhelm Wirth. 
Farben hinsichtlich ihrer Helligkeit bewirkt offenbar zugleich, dass 
das Purkinje’sche Phänomen oder die Verschiebung der Helligkeits¬ 
verhältnisse beim Intensitätswechsel sich nicht sehr störend geltend 
machte. Denn die Steigerung der Intensität nach oben hin, welche 
die thatsächlich vorhandene Helligkeitsdifferenz nach dem F.-H.’schen 
Satze selbst schädlicher hätte bemerkbar werden lassen, bewirkt bei 
dem hier vorhandenen Helligkeitsverhältniss beider Farben eher eine 
Minderung der Differenz. Nach unten hin ist aber die Variations¬ 
möglichkeit verhältnissmäßig überhaupt nicht so bedeutend. Relativ 
am meisten tritt hier die Helligkeitsverschiebung natürlich noch bei 
der untersten Stufe hervor, nämlich der Ausgleichung beider Contrast- 
farben durch bloße Herabsetzung der Intensität ohne Hinzu- 
•mischung der Nachbarfarbe. Diese Ausgleichungsmöglichkeit, die 
eine derartige Messung nach unten hin von selbst abschließen lässt, 
ist ja schon längst als besonderer Specialfall quantitativer Bestim¬ 
mungen negativer Nachbilder bekannt gewesen und insbesondere zur 
Illustrirung der Thatsache benutzt worden, dass das negative Farben¬ 
nachbild eine complementäre Erregung enthalte1). Sie ordnet sich 
hier ungezwungen dem übrigen Verlauf der Curve ein2). Natürlich 
könnte man, abgesehen von der hier verwendeten Methode, noch viel 
1) E. Hering, Zur Lehre vom Liohtsinn, S. 132f. 
2) Interessant ist auch die Frage, in welcher Farbe die subjective Aus¬ 
gleichung durch bloße Herabsetzung der Gesammtintensität erfolgt. Es zeigt 
sich, dass Roth und Gelb als Ausgleichsfarben bevorzugt sind, beson¬ 
ders wenn Roth oder Gelb selbst in den höheren Intensitätsstufen die hellere der 
beiden Farbenpaare Roth-Grün oder Blau-Gelb ausmachten und gemäß dem 
Purkinje’schen Phänomen auf der untersten Stufe mehr und mehr Helligkeits¬ 
gleichheit eintritt. Insofern nun die Rothfärbung des minimalen Grün bei noch 
erhaltener Röthlichkeit des Roth, sowie die Gelbfärbung des Blau bei noch er¬ 
haltener Gelblichkeit des Gelb auf eine stärkere Nachbildwirkung bei reagirendem 
Grün und Blau hinweist, ordnet sich diese Thatsache vielleicht ungezwungen mit 
der speciellen Abhängigkeit des Nachbildwerthes vom Farbenton zusammen, die 
als Steigerung des Werthes für Grün und Blau gegenüber Roth und Gelb bereits 
festgestellt worden ist. Die Ausgleichungsfarbe wurde nicht nur für die unterste 
Intensitätsstufe der beiden Nachbilder aus Tab. XVni, sondern für sehr viele 
andere Farbencombinationen (mit der Gesammtintensität 120° zur Entstehung des 
Nachbildes) untersucht und überall der soeben bezeichneten Regel unterworfen 
gefunden. Bei 5 Sec. Fixation lag sie meist bei 14—16°. Wichtig ist ferner, dass 
sich für Farbe (Roth und Blau) neben Weiß auch wieder (wie in Cap. ”) 
eine Trennung der Ausgleichung für Farbe und Helligkeit feststellen 
ließ; erstere lag bei ca. 14°, letztere bei ca. 8—10°.
	        
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