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Gotti. Friedr. Lipps.
gemeinen unvermeidlichen Ungenauigkeiten in der Bestim¬
mung der Wahrscheinlichkeitswerthe und anderntheils die
Möglichkeit des Vorkommens von Varianten mit geringen,
der Beobachtung sich entziehenden Wahrscheinlichkeiten
berücksichtigen.
Durch die Aufstellung dieses Grundsatzes erhalten die zur Be¬
stimmung der O.G. tauglichen Methoden von vorn herein ein beson¬
deres Gepräge. Denn es ist zwar möglich, dass die Varianten aus
dem Begriff von A deducirt oder durch eine willkürliche Eintheilung
des Begriffsumfangs unzweideutig festgestellt werden können und nur
die Wahrscheinlichkeitswerthe empirisch zu bestimmen sind; es ist
ferner denkbar, dass auch die Wahrscheinlichkeiten völlig genau ge¬
funden werden können. Eine allgemein gültige Methode lässt sich
aber auf die Annahme solcher besonderer Fälle nicht gründen.
II. Die Bestimmung der Collectivgegenstände durch Mittelwerthe.
§ 1. Die Collectivgegenstände als Objecte mathematischer
Untersuchung.
Die Aufgabe, aus den inductiv erkannten Wahrscheinlichkeiten
der Varianten eines durch A bezeichneten C.G. eine für den C.G.
gültige Erkenntniss zu gewinnen, bedarf einer genaueren Bestimmung,
da es sich ebensowohl um eine den Inhalt wie um eine die Form von
A betreffende Erkenntniss handeln kann.
Der Inhalt von A beruht wesentlich auf den Beziehungen, welche
den Begriff von A bilden und die Zugehörigkeit des A zu einem be¬
stimmten Wissensgebiete bedingen. Jede den Inhalt von A betreffende
neue Erkenntniss wird daher gleichfalls jenem Wissensgebiete ange¬
hören. Ist z. B. A eine Pflanzen- oder Thierspecies, und werden die
Wahrscheinlichkeiten ihrer Varianten unter verschiedenen klimatischen
oder sonstigen Verhältnissen beobachtet, so kann man hierdurch einen
etwaigen Einfluss des Klimas oder der sonstigen Verhältnisse auf A
feststellen und eine Mehrung botanischer oder zoologischer Erkennt-