106 Gotti. Friedr. Lipps.
Wiederholung dèr Beobachtung für die Sicherstellung des gefundenen
Resultates sein mag1).
§ 6. Wahrscheinlichkeitsbestimmung.
Sieht man sich zu der Annahme genöthigt, dass A sowohl mit B
vereinigt sein als auch ohne B Vorkommen kann, so gilt es, die für
beide Möglichkeiten bestehenden Wahrscheinlichkeiten zu bestimmen.
Es muss darum klargestellt werden, worauf die Wahrscheinlichkeits¬
bestimmung abzielt und wie sie geleistet werden kann.
a. Die Definition der Wahrscheinlichkeit.
Als wahrscheinlich bezeichnet man ein Ereigniss, wenn es nicht
mit Gewissheit erwartet wird, sondern — der vorhandenen Erkennt¬
nis gemäß — ebensowohl eintreten als auch ausbleiben kann. Es
ist ferner das Eintreten eines Ereignisses wahrscheinlicher als das
Ausbleiben, wenn — auf Grund der vorhandenen Erkenntnis — das
Eintreten häufiger zu erwarten ist als das Ausbleiben. Man kann
schließlich die Wahrscheinlichkeit nicht bloß als ein unbestimmtes
»mehr oder minder«, sondern zahlenmäßig bestimmen, wenn man
zu der Erkenntniss gelangt, dass unter einer Gesammtzahl von t
Fällen das in Frage stehende Ereigniss r-mal eintreten und s-mal
ausbleiben wird. Es bezeichnen alsdann die Quotienten
T S
P = 7 und q — - ,
wo r + s = t und i? + # = 1, die Wahrscheinlichkeiten für das
Eintreten und für das Ausbleiben des Ereignisses.
1) So hebt auch Sigwart (Logik, II., 2. Aufl. S. 430) hervor, »dass die
Zahl der Fälle, aus denen ein allgemeiner Satz gewonnen wird, keinen fundamen¬
talen Unterschied in dem logischen Processe begründet, der dabei stattfindet, und
dass der Charakter des letzteren verhüllt wird, wo die Zusammenfassung einer
Anzahl gleichartiger Fälle als sein wesentliches Moment gelten soll.« — Wenn
B. Erdmann (Zur Theorie des Syllogismus und der Induction; Philos. Aufs, zu
Zeller’s Jubiläum, S. 211) sich damit nicht einverstanden erklärt und den induc-
tiven Schluss auf die Zusammengehörigkeit von A und B darauf gründet, dass
die bisherige Erfahrung einen constanten Zusammenhang zwischen A und B ge¬
zeigt habe, so ist darauf hinzuweisen, dass die obigen Beispiele das Unzulängliche
eines solchen Schlusses zeigen.