Volltext: Die Theorie der Collectivgegenstände (17)

Die Theorie der Collectivgegenstände. 
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letzter Instanz in dem Triebe nach Erkenntniss wurzelt, dazu nötlii- 
gen, die einmal oder mehrmals gemachte Beobachtung als für A 
schlechthin gültig anzuerkennen. 
Die so erkannte Beziehung (A; B) ist zwar eine auf Erfahrung 
gegründete Hypothese, nicht ein in der Art und Weise des Den¬ 
kens begründetes Axiom. Sie wird aber durch den Trieb nach Er¬ 
kenntniss gefordert, so dass es nicht im Belieben des denkenden 
Menschen steht, sie anzuerkennen oder zu verwerfen. Sie muss viel¬ 
mehr anerkannt werden, wofern man nicht auf ein Erkennen des 
empirisch gegebenen Seins und Geschehens überhaupt verzichten will. 
Die Beziehung zwischen  und B ist darum gewiss, wenn schon die 
Gewissheit keine absolute, sondern eine relative, d. h. auf Erfahrung 
gegründete ist. Die Erkenntniss der empirischen Gewiss¬ 
heit, dass [A] B) besteht, bildet somit in diesem Ealle das 
Ergebniss der Induction1). 
Liegt aber keine Nöthigung vor, das in einem Falle oder in 
mehreren Fällen beobachtete Zusammen von A und B als eine für 
A schlechthin bestehende Zusammengehörigkeit aufzufassen, so hat 
man auch nicht das Hecht, von einer für A ohne Rücksicht auf dessen 
Unterlage gültigen Beziehung zu sprechen. Man kann nur annehmen, 
dass es eine vorläufig noch unbekannte Beschaffenheit der Unterlage 
von A gibt, für welche die Beziehung zu B Geltung hat. Könnte 
man diese Beschaffenheit kennen lernen, so erhielte man hierdurch 
den durch die Bezugnahme auf B aus A entstehenden Denkgegen¬ 
stand A' in voller Bestimmtheit; und wäre anderseits A' als Denk- 
1) Die relative, auf Erfahrung beruhende oder empirische Gewissheit als 
Wahrscheinlichkeit zu bezeichnen, wäre mit Rücksicht auf den allgemein aner¬ 
kannten Wahrscheinlichkeitsbegriff der Mathematik unzweckmäßig. Falls aber 
doch die Unterscheidung A pelt’s (Theorie der Induction, S. 38) zwischen philo¬ 
sophischer und mathematischer Wahrscheinlichkeit Billigung finden sollte, so 
müsste man beachten, dass das, was dort philosophische Wahrscheinlichkeit be¬ 
deutet, hier empirische Gewissheit heißt. Denn Apelt sagt (S. 40): »Der philo¬ 
sophische Wahrscheinlichkeitsschluss schließt geradezu von der Vielheit der Fälle 
auf die Einheit und Allgemeingültigkeit der Regel« und »Beim philosophischen 
Wahrscheinlichkeitsschluss ist der Schluss vollkommen sicher, ohnerachtet seiner 
unvollständigen Begründung«. Die Berechtigung zum Schluss geben aber die 
Maximen oder Grundsätze der empirischen Forschung. — Der philosophische 
Wahrscheinlichkeitsschluss Apelt’s führt somit in der That zu der nach obiger 
Bezeichnungsweise mit empirischer Gewissheit verknüpften Begriffsergänzung.
	        
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