Volltext: Die Theorie der Collectivgegenstände (17)

Die Theorie der Collectivgegenstände. 
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in dem hier vertretenen Sinne in Anspruch genommen werden darf, 
sofern — wie Sigwart1) hervorhebt— »Aristoteles, wo er von In¬ 
duction redet, kaum jemals daran denkt, aus der Beobachtung von 
Einzelfällen im eigentlichen Sinne einen allgemeinen Satz ahzuleiten. 
Seine Beispiele beziehen sich meist auf die Speciesbegriffe, und er 
fasst nicht Einzelthatsachen zu einem untersten Begriffe, sondern 
speciellere Begriffe zu einem allgemeineren zusammen, beziehungs¬ 
weise specielle Hegeln zu einer allgemeinen«. Der Aristotelischen 
Induction ist es somit nicht wesentlich, an die Unterlage der Denk¬ 
gegenstände anzuknüpfen; sie kann vielmehr auch in der Uehertragung 
einer aus den specielleren Begriffen deductiv gewonnenen Erkennt¬ 
nis auf den allgemeinen Begriff bestehen. Man dürfte daher, wenn 
man dies Verfahren als wirkliche und wahre Induction bezeichnen 
wollte, nicht betonen, dass es Thatsachen sind, die der inductiven 
Erkenntniss zu Grunde liegen, sondern man müsste z. B. auch den 
Schluss, dass eine Eigenschaft, die vom spitzwinkligen, rechtwink¬ 
ligen und stumpfwinkligen Dreieck nachweisbar gilt, nun auch vom 
allgemeinen Dreiecke gelte, als Induction anerkennen; dies würde 
dazu führen, eine Zusammenfassung von Deductionen als Induction 
zu bezeichnen. — Aber auch dann, wenn die vollständige Induction 
von der Unterlage der Denkohjecte ausgeht, handelt es sich stets um 
eine für den Begriff in seinem ganzen Umfange gültige Erkenntniss 
oder um eine Begriffsergänzung. Denn sie beruht auf dem Grund¬ 
sätze, dass ein mit jeder Unterlage eines Denkgegenstandes verknüpftes 
Merkmal dem Denkgegenstande seihst oder dem Begriffe des Denk¬ 
gegenstandes zugehöre. 
Dies gilt nicht minder von der sogenannten unvollständigen In¬ 
duction. Sie hat zwar als Induction in dem hier vertretenen Sinne 
zu gelten, da sie in der That an die Unterlage der Denkgegenstände 
anknüpft. Dass aber wiederum nur eine für den ganzen Begriffs¬ 
umfang gültige Erkenntniss in Betracht kommt, geht schon aus der 
üblichen, schematischen Darstellung des Inductionsschlusses hervor, 
die beispielsweise B. Erdmann2) in folgender Form gibt: 
1) Logik, II. S. 406. 
2) Zur Theorie des Syllogismus und der Induction, Philosophische Aufsätze, 
Ed. Zeller gewidmet, 1887, S. 207. — Die Beschränkung auf Begriffsergänzung 
folgt auch aus der Regel, die Apelt (Theorie der Induction, 1854, S. 17) gibt: 
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