Volltext: Die Theorie der Collectivgegenstände (17)

Die Theorie der Collectivgegenstände. 
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dessen wird wohl aus den folgenden Erörterungen die Triftigkeit 
der hier vertretenen Auffassungsweise erhellen. 
§ 4. Axiom und Hypothese. 
Da eine wirkliche Induction nicht auf vorhandene Begriffe sich 
gründen kann, so muss man von der Unterlage der Denkobjecte aus¬ 
gehen, um die Zusammengehörigkeit von A und B zu erschließen. 
Nimmt man der Einfachheit wegen an, dass B selbst an A durch 
die gemeinsame Unterlage geknüpft sei; sieht man also davon ab, 
dass auch ein anderer, mit B in erkennbarer Beziehung stehender 
Denkgegenstand C die nämliche Unterlage wie A haben und dass 
auf diese Weise die Erkenntniss von (A; B) durch die inductiv er¬ 
kannte Beziehung (A; C) in Verbindung mit der Beziehung [C\ B) 
gewonnen werden kann — so ist die Thatsache, dass die Denkobjecte 
A und B irgendwann und irgendwo verbunden sind, die einzige 
Quelle, aus der die Erkenntniss der Zusammengehörigkeit von A und 
B geschöpft werden kann. 
Der Zusammenhang von Naturerscheinungen, die Verknüpfung 
psychischer Erlebnisse, die Vereinigung verschiedener Merkmale an 
einem und demselben physischen oder psychischen Träger sind solche 
Verbindungen. Denn indem die Naturerscheinung A, oder das Er- 
lebniss A, oder das Merkmal A Gegenstand des Denkens wird, drängt 
sich zugleich die mit A zusammenhängende Naturerscheinung B, odeV 
das mit A verknüpfte Erlebniss B, oder das mit A vereinigte Merk¬ 
mal B der Beachtung auf, so dass nicht nur A sondern auch B und 
zwar zusammen mit A (an der nämlichen Unterlage) bemerkt wird. 
In diesen beispielsweise angeführten Fällen liegt es unzweifelhaft 
an der Beschaffenheit des Gegebenen, das Gegenstand des Bewusst¬ 
seins wird, wenn A und B zusammen bemerkt werden. Die dem In¬ 
die zu seiner Ableitung gedient haben, als specielle Talle in sieh enthält«. ■— 
Schuppe nennt (Erkenntnisstheoretische Logik, S. 130) Induction »das Verfahren, 
Ursache und Wirkung zu erkennen und so allgemeine Sätze aufzustellen«. — Th. 
Lipps versteht (Grundzüge der Logik, S. 170) »unter Induction allgemein die 
Verallgemeinerung einzelner Urtheile« und bezeichnet als die Voraussetzung der 
Induction das Denkgesetz, demzufolge jedes Erfahrungs- oder Erinnerungs- 
urtheil ein allgemeines Urtheil von Haus aus unmittelbar in sich schließe.
	        
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