Volltext: Die geschichtliche Entwickelung des Bewegungsbegriffes und ihr voraussichtliches Endergebniss, Schluss (3)

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Ludwig Lange. 
Teleologie, theils auf dem allgemeinen Causalgesetze , theils end¬ 
lich auf der physikalischen Erfahrung basirt ist. Noch in einer 
zweiten Hinsicht dient der vorgeschlagene Bewegungsbegriff auf die 
ungezwungenste Weise zur Vermittelung, nämlich was seine äußere 
Seite, was den zu Grande zn legenden Bezugsraum der Bewegung 
anlangt. Von dem Bezugsraume der Bewegung, sofern sie eine wirk¬ 
liche sein soll, forderte Aristoteles (und im Anschlüsse an ihn 
Descartes) Materialität, ja sogar Contiguität mit dem bezogenen 
Körper, Newton dagegen Immaterialität sowie transcendente Reali¬ 
tät. Zufolge der vorgeschlagenen Begriffssetzung gilt hingegen eine Be¬ 
wegung als gleich wirklich, einerlei oh der Bezugsraum materiell oder 
oh er immateriell und ein bloß vorgestellter, idealer ist ; Bezugsräume 
von transcendenter Realität werden allerdings nicht zugelassen, 
weil sie nachgewiesener Maßen der Erklärung der Erscheinungen in 
keiner Weise dienlich sind. 
Ein Blick auf die neueste Litteratur über die Principien der 
Bewegungslehre lässt erkennen, dass sich das Interesse für die in 
vorliegender Abhandlung berührten Fragen während der letzten Jahre 
beträchtlich gesteigert hat. Möge es mir gelungen sein, die Theil- 
nahme an jenen Grundfragen der Mechanik durch die angestellte 
historisch-kritische Untersuchung meinerseits so viel als möglich zu 
fördern und insbesondere die erste und wichtigste dieser Fragen, die 
Frage nach der widerspruchsfreien Formulirung des Bewegungsbe¬ 
griffes, der Entscheidung näher zu führen, welcher sie in der neuesten 
Zeit sichtlich zudrängt.
	        
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