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Ludwig Lange.
Teleologie, theils auf dem allgemeinen Causalgesetze , theils end¬
lich auf der physikalischen Erfahrung basirt ist. Noch in einer
zweiten Hinsicht dient der vorgeschlagene Bewegungsbegriff auf die
ungezwungenste Weise zur Vermittelung, nämlich was seine äußere
Seite, was den zu Grande zn legenden Bezugsraum der Bewegung
anlangt. Von dem Bezugsraume der Bewegung, sofern sie eine wirk¬
liche sein soll, forderte Aristoteles (und im Anschlüsse an ihn
Descartes) Materialität, ja sogar Contiguität mit dem bezogenen
Körper, Newton dagegen Immaterialität sowie transcendente Reali¬
tät. Zufolge der vorgeschlagenen Begriffssetzung gilt hingegen eine Be¬
wegung als gleich wirklich, einerlei oh der Bezugsraum materiell oder
oh er immateriell und ein bloß vorgestellter, idealer ist ; Bezugsräume
von transcendenter Realität werden allerdings nicht zugelassen,
weil sie nachgewiesener Maßen der Erklärung der Erscheinungen in
keiner Weise dienlich sind.
Ein Blick auf die neueste Litteratur über die Principien der
Bewegungslehre lässt erkennen, dass sich das Interesse für die in
vorliegender Abhandlung berührten Fragen während der letzten Jahre
beträchtlich gesteigert hat. Möge es mir gelungen sein, die Theil-
nahme an jenen Grundfragen der Mechanik durch die angestellte
historisch-kritische Untersuchung meinerseits so viel als möglich zu
fördern und insbesondere die erste und wichtigste dieser Fragen, die
Frage nach der widerspruchsfreien Formulirung des Bewegungsbe¬
griffes, der Entscheidung näher zu führen, welcher sie in der neuesten
Zeit sichtlich zudrängt.