Volltext: Die geschichtliche Entwickelung des Bewegungsbegriffes und ihr voraussichtliches Endergebniss (3)

Die geschichtliche Entwickelung des Bewegungshegriffes. 
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Gebäude der Mechanik fest und sicher darauf stützen. Hingegen kann 
der Auffassung der Bewegung als einer Lagenänderung zu gegebenen 
oder gedachten Bezugsobjecten jener Vorwurf der Unverständlichkeit 
nicht im geringsten gemacht werden; ja sie erscheint uns auf den 
ersten Blick als so evident und unanfechtbar, dass wir geradezu mit 
axiomatischer Gewissheit behaupten möchten: es gibt nur relative 
Bewegung. Versucht man nun aber, diese Anschauung der Bewe¬ 
gungslehre zu Grunde zu legen, so verwickelt man sich in unlösbare 
Widersprüche von der bedenklichsten Art. So erscheint denn eine 
jede der drei Grundformen des Bewegungshegriffes für sich betrachtet 
als unhaltbar, und die Folge davon ist, dass man, mehr unbewusst als 
mit Bewusstsein, gewöhnlich da, wo die eine Form des Begriffes zu 
versagen scheint, eine der anderen zur Hülfe ruft, ohne zu bedenken, 
dass ein gleichzeitiger Gebrauch dieser verschiedenen einander wider¬ 
sprechenden Begriffsformen logisch nicht zu rechtfertigen ist. Auf eine 
weitere Ausführung und eine ins Einzelne gehende Kritik dieser vor¬ 
läufigen Exposition brauche ich mich nicht einzulassen. 
Der Zeitraum, worauf sich unsere historische Untersuchung aus¬ 
dehnt, fällt der Hauptsache nach mit demjenigen der neueren Wissen¬ 
schaft zusammen. In der That konnte erst seit der Copemicanischen 
Reformation, erst mit der Begründung der Dynamik durch Galilei ein 
allgemeineres und fruchtbares Interesse gerade für unsere Frage rege 
werden. Dennoch ist der Einfluss der vorangegangenen Zeiten auf die 
Neuzeit auch hier nicht gering zu achten, und es durfte daher eine Be¬ 
rührung der einschlagenden Verhältnisse in der alten und mittleren Phi¬ 
losophie nicht völlig umgangen werden. Und dies um so weniger, als 
gewisse Beispiele aus der alten und mittleren Zeit Gelegenheit bieten 
zu der Wahrnehmung, dass die behandelte Frage auch verhältniss- 
mäßig frühen Zeiten nicht allzu fern lag. Ich will nicht unterlassen, 
an dieser Stelle noch die Bemerkung zu machen, dass die historische 
Rarstellung der folgenden Abschnitte keinerlei Anspruch auf absolute 
^ ollständigkeit erhebt. Wenngleich das geschichtliche Material schon 
unr seiner selbst willen nicht ohne Interesse sein dürfte, so wird es 
hier doch vorwiegend als Mittel betrachtet, der Wahrheit näher zu
	        
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