Die geschichtliche Entwickelung des Bewegungsbegriffes.
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eigentlich nur da, wo ihm etwas darauf ankommt, eine aus anderen
Gründen angenommene Meinung durchzusetzen. Seine Definitionen
für beide Arten der Bewegung sind die folgenden.
1) »Motus, ut vulgo sumitur« ist nichts Anderes, als die Thätig-
keit, wodurch ein Körper aus einem Orte in einen anderen übergeht
(II. 24). Von der Ortsveränderung ist also die Bewegung im vulgären
Sinne in Etwas verschieden, sie ist nämlich die »Thätigkeit,
durch welche« die Ortsveränderung zu Stande kommt. Da ein
Körper gleichzeitig seinen Ort verändern und beibehalten kann, so
folgt nach Descartes auch, dass er im vulgären Sinne gleichzei¬
tig sich bewegen und ruhen kann. Hierzu gibt Descartes das üb¬
liche Beispiel vom Schiffspassagier, der sich relativ zum Festlande be¬
wegt, aber darum noch nicht relativ zum Schiffe bewegt zu sein
braucht. Mit diesem »vulgären« Bewegungsbegriffe hat sich aber
Descartes nicht zufrieden gegeben, zum Theil, weil er einen Vor¬
gang, welcher, wie die Bewegung, so viele Erscheinungen bestimmt,
nicht als etwas an sich Unbestimmtes betrachten mochte. Haupt¬
sächlich aber mag er von dem Gefühle geleitet worden sein, dass, falls
er sich zu dem vulgären Begriffe bekennen würde, er gerade dadurch
seiner eigenen Lehre vom Raume einen empfindlichen Stoß ver¬
setzen würde. Er lässt deshalb den vulgären Bewegungsbegriff nur in
Gemäßheit seiner Ansicht vom berechtigten Unterschiede des prak¬
tischen und theoretischen Erkennens (I. 3) gelten. Der Wahrheit der
Sache entspricht seiner Meinung nach vielmehr der andere Bewegungs-
begriff, welchem er den folgenden Ausdruck gibt:
2) »Motus ex rei veritate consideratus« ist die Uebertragung eines
Theiles der Materie oder eines Körpers aus der Nachbarschaft der¬
jenigen Körper, welche jenen unmittelbar berühren und »wie ruhend
betrachtet« werden, in die Nachbarschaft anderer Körper (II. 25). Zur
Verwahrung gegen Missverständnisse wird noch hinzugefügt, dass
hierbei die Uebertragung selbst und nicht die Kraft oder Thätigkeit
gemeint ist, wodurch jene zuStande kommt. Uebrigens sei auch diese
wirkliche oder »eigenthümliche« (proprie sumptus) Bewegung nichts
selbständig Existirendes, sondern nur ein Modus des bewegten
.Körpers.
Da haben wir also wieder den echten Aristotelischen Begriff
der Bewegung eines Körpers an sich (y.ccS' avro) in seiner fast un-
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