Volltext: In Sachen des Zeitsinnes und der Methode der richtigen und falschen Fälle, gegen Estel und Lorenz (3)

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G. Th. Fechner. 
nachzuweisen gesucht habe, dass seine Schlüsse in beider Hinsicht un¬ 
haltbar sind: 1) sofern der Verf. den unvermeidlichen Versuchszu¬ 
fälligkeiten nicht die erforderliche Beachtung schenkt, 2) sofern er die 
nothwendige Elimination eines von ihm selbst anerkannten constanten 
Fehlers nicht erforderlich durchführt. — Hierauf hat der Verf. eine 
Erwiderung (folgends als »Replik« zur Unterscheidung von seiner 
Abhandlung bezeichnet) folgen lassen, die zwar meine Haupteinwände 
gegen seine Untersuchung wenig berührt, die ich aber wegen dessen, 
was sie mir gegentheils aufbürdet und selbst neu verschuldet, nicht 
einfach hinnehmen und auf sich beruhen lassen möchte. Einen 
Anlass, etwas von dem zurückzunehmen, was gegen seine Abhandlung 
einzuwenden war, habe ich in seiner Replik nicht gefunden, sondern 
nur neuen Anlass, ihm zu widersprechen. 
Nun hat eine, seitdem in diesen Studien erschienene, Unter¬ 
suchung von Mehner über dieselben Fragen, welche von Estel be¬ 
handelt worden sind, zu der von Estel behaupteten Periodicität der 
4 zurückgeführt, was doch nicht hindert, den Estel’schen Nachweis 
derselben hiernach eben so wenig bindend als früher zu finden, abge¬ 
sehen davon, dass das von Estel statuirte Gesetz dieser Periodicität 
von Mehner vielmehr widerlegt als bestätigt wird. Auf Bedenken, 
die sich auch noch gegen die Mehner’sehen, von vornherein 
ganz schlagend erscheinenden, und jedenfalls größeres Gewicht als 
die Estel’schen in Anspruch nehmenden, Ergebnisse erheben lassen, 
gehe ich für jetzt nicht ein, da es sich hier eben nicht um die 
Mehner’ sehe, sondern Estel’sche Untersuchung handelt. 
Die Entgegnung Estel’s gegen meine Kritik seiner Abhandlung 
dürfte sich auf folgende 8 Punkte bringen lassen, die ich nach der Ord¬ 
nung aufführe, in der sie vom Verf. aufgestellt worden sind, indess 
ich hinsichtlich der Weise, wie sie von ihm aneinandergeschlossen und 
zum Theil auseinander gefolgert sind, auf die Replik des Verf. selbst 
verweisen muss, um nicht die ganze Replik in extenso wiederzugeben. 
Folgends vorkommende Einschaltungen zwischen eckigen Klammern 
in wörtlichen Anführungen aus der Abhandlung oder Replik des Verf. 
sind von mir selbst zugefügt. 
1) Vor Allem glaubt E stel »ein Missverständniss hinsichtlich der 
Auffassung des mittleren Schätzungsfehlers z/« meinerseits constatiren 
zu müssen, ein Vorwurf, den ich ihm, wenn überhaupt einer in dieser
	        
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