In Sachen des Zeitsinnes und der Methode etc.
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gehende Werth e durch vorgängige Versuche innerhalb dieser Grenzen
für die verschiedenen Verhältnisse von P1 p) à, H festgestellt ist.
Nun findet aber der Uebelstand statt, dass je nach den Versuchslagen
der Werth e (und hiermit D) wegen des Einflusses der von den Ver¬
suchslagen abhängigen constanten Fehler einen verschiedenen Werth
annimmt (wie man direct aus Tab. VIII S. 444 ersieht), woraus erst
durch angemessene (in derselben Tabelle ausgeführte) Mittelziehung
ein, zur Berechnung des reinen objectiven D taugliches s, und mittelst
desselben ein solches D selbst gewonnen werden kann, wozu die (aus
Tab. VIII abgeleitete, interpolatorisch zu benutzende) Tab. IX p. 445
den Weg eröflhet. Principiell ist also allerdings die Bestimmung des
reinen, für die vier Hauptfälle identischen D, auf welches das G. G.
zu beziehen, möglich, aber auf einem indirecten, complicirten und die
Chance zufälliger Beobachtungsfehler und Rechnungsfehler steigern¬
den Wege. Und hierzu schon vorgreiflich die Bemerkung : dass die¬
ser Weg, das reine, in sich identische, objective, von constanten Feh¬
lem freie D zu finden, zwar vom Verf. S. 444, 445 angegeben, aber
in den Tabellen XI—XIV, welche die Hauptunterlage seiner Bestrei¬
tung des G. G. bilden, nicht benutzt, sondern ein anderer Weg (S. 447)
eingeschlagen ist, welcher statt eines einzigen D vier D's für die vier
Hauptfälle gibt, und dessen Unangemessenheit für die Prüfung des
Gesetzes sich unter Punkt (3) nachweisen lassen wird.
3) Wegen der sehr geringen Unterschiedsempfindlichkeit im
Schallgebiete müssen bei den Versuchen verhältnissmäßig viel größere
D a zugezogen werden, als im Gewichtsgebiete, ein Umstand, von dem
sich weiterhin (unter Punkt 4) zeigen wird, dass er von ausschlag¬
gebender Wichtigkeit für unsere Controverse ist.
Hauptsächlich von dem unter 1) angegebenen Umstande mag es
abhängen, dass, während ich bei meinen Gewichtsversuchen keinen
Anlass finde, verschiedene Arten zweideutiger Zwischenfälle z zwischen
eigentlich richtigen Fällen r und falschen Fällen / zu unterscheiden,
hingegen der Verf. (S. 426) Fälle z und g unterscheidet, erstere als
solche, wo ein Unterschied zwar empfunden, aber dessen Richtung
nicht erkält wird, bedingt durch mangelnde Versuchstechnik oder
Mangel an Aufmerksamkeit, letztere als Fälle wirklicher Gleichheits¬
empfindung. Inzwischen bedingt dies bezüglich Prüfung des G. G.
kernen wesentlichen Rechenunterschied zwischen uns, sofern die Fälle
Wundt, Philos. Studien. Hl.
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