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Wilhelm Wirth.
langen, wenn eine subjective Ausgleichung des Nachbildes erfolgen
soll. Es war mir bei der Messung der Earbennaclibilder auf
verschiedenen Reactionsfarben zum ersten Male aufgefallen, dass der
gleiche Nachbildwerth nicht einfach denjenigen Reizquantitäten zu¬
fällt, welche bei unmittelbarer Vergleichung gleich hell erscheinen.
Die hinsichtlich ihres Nachbildwerthes »äquivalente« Helligkeit
für reagirendes Roth und Gelb erschien vielmehr bei unmittelbarer
Vergleichung größer als diejenige für Grün und Blau. Es fragt sich
nun, ob sich diese Abweichungen zwischen »scheinbarer« und »äqui¬
valenter« Helligkeit nur auf Farbennachbilder beziehen, also auf das
Maß der Verschiebung von Farbenton und Sättigung nach Fixation
von Farbendifferenzen, oder ob die für Farbennachbilder äqui¬
valenten Intensitäten verschiedener Wellenlänge auch, für
Helligkeitsnachbilder mit gleichen Werthen reagiren, so
dass also z. B. nach Fixation von Weiß auf schwarzem Grunde ein
hierauf betrachteter blauer Grund zur subjectiven Ausgleichung des
Nachbildes mehr von dem Weiß zugemischt erhalten muss, als eine
gelbe Fläche von gleicher »scheinbarer« Helligkeit. Sobald das
Aequivalenzverhältniss der verschiedenen Wellenlängen einer be¬
stimmten mittleren Intensitätsstufe für die Reaction auf jedes be¬
liebige Farben- oder Helligkeitsnachbild Gültigkeit besitzt, ist u. a.
auch mit einem Male der vermeintliche Widerspruch beseitigt, der
sich unter der Voraussetzung einer Uebereinstimmung von Aequiva-
lenz und Gleichheit der scheinbaren Helligkeit für Helligkeitsnach¬
bilder aus der Thatsache ergeben hätte, dass das gleichzeitige Hellig¬
keitsnachbild z. B. nach Fixation eines Gelb neben Blau in einem
für das Farbennachbild äquivalenten Verhältnisse auf reagirendem
Gelb und Blau durch den nämlichen Ueberschuss an Gelb, bezw.
Blau ausgeglichen wurde (bezw. zugleich mit dem Farbennachbild
verschwand, insofern bei geringeren Differenzen ein Zerfall von Hellig-
keits- und Farbeneinstellung überhaupt nicht zu beobachten war).
Meine früheren Messungen über farbige Helligkeitsnachbilder, welche
zunächst einmal die Gültigkeit des Fecliner-Helmholtz’schen
Satzes überhaupt auch nach dieser Seite hin feststellen sollten, reichten
zu einer Entscheidung in dieser Specialfrage nicht aus, da die Ver¬
suchsbedingungen im einzelnen für die zunächst noch nicht actuelle
Einzelfrage nicht die günstigsten waren. Dies gilt vor allem von