Es ist nicht zu verkennen, daß das Thema
des Angestelltenrechts an den Erfindungen in
zunehmender Weise auf die Tagesordnung
der dringlichen Angelegenheiten gesetzt wird.
Es geschieht das nicht im Widerspruch mit
der sozialen Richtung unserer Zeit, welche
auf dem Wege der Gesetzgebung in die selb¬
ständige Entwicklung der Organisation der In¬
dustrie eingreifen will, um die rechtliche und
materielle Lage der in einem Anstellungsver¬
hältnisse in der Industrie tätigen Menschen zu
heben und zu verbessern. Für die Art und
Weise des sozialen Denkens der heutigen Zeit
ist jedoch auch seine Einseitigkeit charakte¬
ristisch, welche dahin führt, daß über dem Pro¬
blem des Schutzes der wirtschaftlich schwäche¬
ren Bevölkerungsklassen andere für das Wohl
der Gesamtheit wichtige Gesichtspunkte nicht
immer eine ihrer Bedeutung entsprechende Wür¬
digung finden. Die Entwicklung des wirtschaft¬
lichen und politischen Denkens hat nicht Schritt
gehalten mit der Entwicklung des sozialen
Denkens.
In den Kreisen der Angestelltenklasse der
Industrie ist ohne Zweifel eine gewisse Mi߬
stimmung darüber vorhanden, daß die indu¬
striellen Firmen das Eigentum an den Erfin-