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Klinke der Gesetzgebung nicht angerührt zu
werden.
II. Die Mehrzahl der Erfindungen bedarf, um
reif zu werden, einer gewissen technischen Durch¬
arbeitung, und in den meisten Fällen ist diese
technische Durcharbeitung schwerer zu leisten,
als der grundlegende Erfindungsgedanke. Der
Erfinder hat eine Idee, die fruchtbar erscheint;
aber die Mittel zur Ausführung derselben sind
nicht Gemeingut, sondern sie müssen erst be¬
schafft, nicht selten größtenteils neu erfunden
werden. Dazu gehören wesentlich zwei Dinge,
nämlich i. Geldmittel und 2. Erfahrung auf dem
betreffenden Gebiete.
IIa. Es kann nun erstens Vorkommen, daß
der einzelne Erfinder (oder eine selbständige
Gruppe von Personen, die sich für den Zweck
vereinigen) selbst die Geldmittel und die Er¬
fahrung in dem erforderlichen Maße besitzt. Er
arbeitet also selbst die Erfindung bis zur völligen.
Reife durch. Ein Beispiel hierfür wäre etwa
die Osmiumlampe von Auer von Welsbach-
Der Erfinder wird sich klar darüber, daß für
die Konstruktion einer ökonomischen Glühlampe
ein Metall von außerordentlich hohem Schmelz¬
punkt erforderlich wäre; er untersucht Metalle,
die ihm geeignet erscheinen, findet, daß Osmium
vielversprechende Eigenschaften zeigt, arbeitet
jahrelang an der Herstellung und Untersuchung
von chemisch reinem Osmium, erfindet ein Ver¬
fahren, das Metall in Fadenform zu bringen, die
Osmiumfäden in Lampen einzuschmelzen usw.
Dem Fachmann braucht man nicht zu sagen,,
daß ein gewaltiger Aufwand an Arbeit und
Kosten dazu gehört, um alle diese Einzelheiten
zu leisten. Der Aufwand wird von einem ein-