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wenn sie nicht übersehen kann, mit welchen
fremden Rechten dabei zu rechnen ist. Denn
ob es die eigenen Angestellten, ob es Dritte
sind, von deren Erlaubnis es abhängt, ein
Patent benutzen zu können, kommt für die
Firma praktisch auf dasselbe heraus. Die
Firma würde in ihrer Initiative, in ihrer Politik,
in ihrer ganzen Aktionsfähigkeit in bedenklicher
Weise gelähmt werden, wenn ihr die Sicherheit
genommen würde, über die in ihrem Hause zu
dem Zweck genommenen Patente, ihre Freiheit
zu gewährleisten, nicht in voller Selbständigkeit
verfügen zu können. Ein Paktieren mit den
Angestellten über die Bedingungen der Be¬
nutzung erscheint von vornherein ausgeschlossen,
da es erfahrungsmäßig eine der schwierigsten
Angelegenheiten ist, mit einem Patentinhaber
einig zu werden. Deshalb kommt auch so
selten ein Abkommen zwischen einer Firma
und einem fremden Patentinhaber zustande, weil
ein Erfinder in der Regel eine ganz andere
Meinung über den Wert seiner Erfindung hat
wie derjenige, der das Risiko ihrer Durch¬
führung übernehmen soll. Andererseits kann
man auch nicht im voraus ein Abkommen mit
einem Angestellten machen, welches alle etwa
vorkommenden Fälle durch eine gemeinsame
Formel regelt. Die Firma kann auch offenbar
nicht mit ihren sämtlichen Angestellten ein der^
artiges im Voraus-Abkommen treffen, da es
ersichtlich ist, daß nur ein verhältnismäßig
kleiner Teil derselben diesbezüglich in Frage
kommen wird. Die Firma müßte also auf gut
Glück eine gewisse Anzahl der Angestellten
herausgreifen, was natürlich zu großen Irr-
tümern führen würde. Vor allen Dingen wird