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ihre Arbeitssphäre fallenden technischen Ge¬
bietes, und hierdurch auch gleichzeitig dem all¬
gemeinen Interesse dienen. Dieser Hauptsache
gegenüber darf nicht zu einseitig und zu aus¬
schließlich das Sonderinteresse der in einer
Firma vereint tätigen Individuen betont werden.
Eine Firma ist kein Konglomerat von Individuen,
kein Tummelplatz für einen Kampf um die
Beute zwischen Inhabern, Aktionären, Direk¬
toren, Angestellten und Arbeitern. Sie ist viel¬
mehr selbst Individuum von besonderer und
organisch gewachsener Eigenart; ihre Eigenart
ist das Produkt des Geistes, aus dem sie her-
vorgegangen ist, und in welchem sie weiter¬
geführt wird. Ihre Eigenart wird mitbedingt
durch den Inhalt ihres Aufgabengebietes und
den Verlauf ihrer Entwicklung. In einem Lande,
dessen Wohlfahrt und Zukunft auf der sorg¬
fältigsten Pflege des gewerblichen Lebens und
des technischen Fortschrittes beruht, kommt es
darauf an, die hauptsächlichsten Organe und
Träger der technischen gewerblichen Arbeit
möglichst leistungsfähig und aktionstüchtig zu
gestalten. Es muß zu diesem Zwecke alles
vermieden werden, was zu einer Lähmung der
tätigen Kräfte führen kann. Von diesem Ge¬
sichtspunkte aus muß daher auch jeder Vor¬
schlag geprüft werden, welcher auf dem Wege
der Gesetzgebung in die innere Organisation
der Industrie eingreifen will, um eine Besserung
der Lage der Angestellten zu erzielen. Das
muß in der heutigen Zeit, wo jede gesetz¬
geberische Maßnahme in erster Linie in Bezug
auf die soziale Wirkung, welche damit erreicht
werden kann, erwogen wird, doppelt betont
werden.