Theodor Lipps.
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dieses bestimmten Gegenstandes. Es bestimmt zwar den
Gegenstand, aber es kann dies nicht, ohne eben damit seiner¬
seits vom Gegenstand bestimmt zu sein. Indem das Blau¬
sein und der Gegenstand sich zum blauen Gegenstand ver¬
einigen, können sie nicht umhin, sich wechselseitig zu deter¬
minieren.
So gehöre auch mein Tun, das in einem Ganzen „liegt“,
diesem Gegenstand jederzeit zu.
Aber das Zugehören besagt hier mehr. Das Tun gehört dem
Ganzen in Wahrheit nur zu, es ist im vollen Sinne „sein“ oder
in ihm, wenn es hinsichtlich seiner Eigenart durch denselben
bestimmt, wenn es also „gegenständlich bedingt“ ist. Und dies
nun findet sowohl bei der Anzahl, wie auch beim sachlichen
Ganzen statt. Das aber, wodurch bei diesen beiden das in
ihnen liegende Tun zu einem zu ihnen gehörigen wird, das¬
jenige also, was es zu einem gegenständlich bedingten macht,
kann nur eine vorher schon vorhandene Bestimmtheit des
Ganzen sein. Und diese kann nicht eine Bestimmtheit des
Ganzen als solchen sein, sondern nur eine Bestimmtheit des
Materials, aus dem dies Ganze gewoben ist, eine an diesem
schon vor der Existenz des Ganzen vorhandene Bestimmt¬
heit, eine Bestimmtheit der einzelnen Gegenstände also, die
das Ganze zu einem solchen Ganzen macht. Es kann mit
anderen Worten nur eine Vorgefundene Bestimmtheit der
einzelnen Gegenstände sein, die als Element in ein solches Ganze
eingehen. Auf die Elemente des Ganzen also und auf die Be¬
schaffenheiten, die sie haben, abgesehen davon, daß sie Ele¬
mente sind, müssen wir hinblicken, wenn wir das finden wollen,
was das in dem sachlichen Ganzen liegende Tun zu einem zu
ihm gehörigen oder zu einem „gegenständlich bedingten“
macht.
Gewiß „gehört“ also zu jedem Ganzen überhaupt, zum sach¬
lichen Ganzen so gut wie zum numerischen, mein zusammen¬
fassendes Tun. Es gehört aber zunächst dazu, sowie zum Rot¬
sein das Rot, zum Blausein das Blau gehört. Aber damit ist
doch zunächst nur gesagt, daß das Dasein jedes Ganzen, des
sachlichen, wie des numerischen, wir können auch sagen, daß