Zur Einfühlung. VIII. Die Einfühlung und der Eindruck.
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als es hier genommen ist. Man nimmt es in einem außerlogischen
Sinne. Dies etwa tut man immer, wenn man die Erfahrung
oder die Wahrnehmung das Begründende sein läßt. Diese be¬
gründet nicht das Urteil, d. h. sie macht nicht etwa das Urteil,
daß Tannen Nadeln haben und nicht Blätter, erst von dem
Momente der Wahrnehmung an gültig. Gewiß kam damals erst
das Urteilen, dieser psychische Akt, zustande. Die Wahrnehmung
hat ihn hervorgelockt oder hervorgebracht, sie war seine Ur¬
sache. Aber der Grund der Gültigkeit eines Urteils ist eben
etwas anderes als die Ursache für das Stattfinden eines Urteils¬
aktes oder für das Fällen dieses Urteils. Urteile sind nicht
Akte des Urteilens, und Gründe sind nicht Ursachen. Sondern
Gründe, dies sollte gegen allen logischen und psychologischen
Wortmißbrauch festgehalten werden, sind Urteile, deren Gültig- .
keit anderen Urteilen Gültigkeit verleiht. Dazu aber sind letzten
Endes nur die in sich selbst gültigen Urteile fähig*. Diese also
muß es geben, wenn es überhaupt gültige Urteile geben soll.
Zwei Möglichkeiten gibt es überall und gibt es immer nur,
daß etwas feststehe, nämlich, daß es in sich selbst feststehe, und
daß es an ein in sich selbst Feststehendes festgebunden sei.
Die einzig in sich selbst feststehenden Urteile aber sind die
Urteile des unmittelbaren Erlebens, z. B. die Urteile, daß ich
jetzt dies wahrnehme, und das einzige festverbindende Band,
das hier in Frage kommt, ist das Band der Gesetzmäßigkeit.
Von hier aus können wir nun zum Verhältnis der Forderung
und der Notwendigkeit zurückkehren. Es ist leicht zu sehen,
daß hier das Wort Notwendigkeit von dem, der das Urteil ein
Bewußtsein der Notwendigkeit nennt, in doppeltem Sinne ge¬
nommen wird. Der doppelte Sinn aber scheint mir durch ver¬
schiedene Namen bezeichnet werden zu sollen.
Entweder ich verstehe unter der Notwendigkeit diejenige
Notwendigkeit, der ich am einfachsten den Namen der Vor¬
stellungsnotwendigkeit zu geben glaube. Unter Vorstellungs¬
no twTendigkeit aber ist hier verstanden die Notwendigkeit, von
einem Gegenstände ein bestimmtes Bild zu haben, ihn durch ein
bestimmtes Bild, das er natürlich nicht selbst ist, repräsentiert
sein zu lassen. Dann ist sicherlich die Behauptung, das Urteil