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Die Erkenntnis.
des Gegenstandes aufzeigt, unter deren Voraussetzung die Forderung
erfahrungsgemäß gilt oder nicht gilt.
Die unterschiedenen erfahrungsgemäßen Determinationen des
Gegenstandes, die es mir ermöglichen, die an dem Gegenstand
haftende Forderung ebensowohl wie die Gegenforderung anzu¬
erkennen, sind die »Bedingung« dafür, daß von dem Gegenstand
die Forderung und die Gegenforderung gilt. So ergibt sich etwa
als Bedingung dafür, daß ein Stein warm, ein im übrigen ihm
gleicher kalt ist, dies, daß der eine Stein ein von der Sonne be¬
schienener ist oder war, der andere nicht. Eine Bedingung über¬
haupt ist die durch den Widerspruch zwischen Forderungen und
Gegenforderungen desselben Gegenstandes und die Notwendigkeit
der Aufhebung desselben geforderte Determination dieses Gegen¬
standes. Der Komplex solcher Bedingungen ist der zureichende
Grund der Geltung des Urteiles. Sind die Bedingungen Bedingungen
eines empirischen Urteils, also selbst empirische Bedingungen, so
heißt der Grund »Ursache«.
Gesetze des Wirklichkeitsbewußtseins.3t)
Den im vorstehenden dargelegten Sachverhalt verdeutlichen
und vervollständigen wir jetzt durch eine speziellere Betrachtung, die
das einfache empirische Urteil, d. h. das einfache Existenzialurteil,
oder das einfache Bewußtsein der Wirklichkeit eines Gegenstandes,
zum Ausgangspunkte nimmt.
Diesem einfachen Bewußtsein der Wirklichkeit steht gegen¬
über das einfache Bewußtsein der Nicht Wirklichkeit eines
Gegenstandes. Alles Bewußtsein der Wirklichkeit entsteht ursprüng¬
lich aus der Wahrnehmung — in welche wir hier die innere Wahr¬
nehmung oder die Erinnerung, sei es diejenige, die in unmittelbar
rückschauender Betrachtung ein Bewußtseinserlebnis erfaßt, sei es
die Erinnerung an weiter Zurückliegendes, miteinbegreifen —. Um¬
gekehrt entsteht alles Bewußtsein der Nichtwirklichkeit ursprünglich
aus der Nichtwahrnehmung und Nichterinnerung. Auf Letzteres wird
sogleich zurückzukommen sein.
x) Vgl. hierzu die Schrift »Vom Fühlen, Wollen und Denken«, Leipzig 1902.