Logische Relationen.
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durch diese bestimmte Strecke hindurch; also so, daß mein Apper-
zipieren beim Hinzunehmen des einen zum anderen diese Strecke
durchläuft. Das Bewußtsein der objektiven oder an den Gegen¬
ständen haftenden räumlichen Beziehung ist das Bewußtsein —
nicht, daß diese Vereinheitlichung gefordert, sondern daß dann,
wenn ich vereinheitliche, diese Weise derselben gefordert sei.
Logische Eelationen.
Von den qualitativen Einheitsrelationen sagte ich soeben, sie
könnten als Relationen einer inneren »Zusammengehörigkeit« be¬
zeichnet werden. Diese Zusammengehörigkeit nun ist nicht logische,
oder für den Verstand. Sie ist nicht die Zusammengehörigkeit von
Grund und Folge. Sie besagt nicht, daß ein Gegenstand das Hin¬
zudenken eines bestimmten anderen fordert.
Damit ist schon gesagt: Die logischen Relationen sind Relationen
der logischen Zusammengehörigkeit ; und diese ist die Zusam¬
mengehörigkeit von Grund und Folge. Grund ist allgemein das
Fordernde, nämlich das, was das Hinzudenken eines anderen
Gegenstandes fordert, oder es ist der Gegenstand, zu dem ein
anderer logisch, d. h. für das Denken, gehört. Folge ist dies Ge¬
forderte.
Solche Relationen können einmal apriorische, d. h. durch die bloße
Qualität der Gegenstände gegebene, in ihr begründete sein. Dann
liegt in ihnen zugleich ein Nichtandersvorstellenkönnen. So ge¬
hört a priori zur Form des Dreieckes die Winkelsumme = 2 R.
Ebenso zu jeder Tonhöhe eine Tonstärke und Tonfärbung; zu jeder
räumlichen oder zeitlichen oder extensiven Größe dies, daß sie
unendlich viele Teile in sich schließt; oder zum Raum und zur Zeit,
daß sie unendliche Größe haben.
Diesen Relationen der apriorischen stehen gegenüber die Rela¬
tionen der empirischen Zusammengehörigkeit. Hier fordert nicht
ein qualitativ Bestimmtes vermöge seiner qualitativen Bestimmtheit
das Mitdenken oder Hinzudenken eines anderen qualitativ Bestimmten,
sondern die Wirklichkeit eines qualitativ bestimmten Gegenstandes
fordert die Wirklichkeit eines anderen. Die Relation ist eine
Relation zwischen einem realen Grund und einer realen Folge.