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Die1 Erkenntnis.
haupt, sondern Apperzeption derselben hinsichtlich ihrer Beschaffen¬
heit In der qualitativen Vergleichung stelle ich die Frage
nach der in den Gegenständen Vorgefundenen Qualität, ich achte
auf diese. In der quantitativen Vergleichung frage ich nach der in
den Gegenständen Vorgefundenen intensiven oder extensiven Größe.
Die Relationen, die hier sich ergeben, sind verschiedener Art.
Eine erste ist die der Identität. Das Bewußtsein der Identität setzt
die Möglichkeit voraus, daß ich willkürlich einen Gegenstand zwei¬
mal denke. Es besteht im Bewußtsein, daß der Gegenstand eines
möglichen doppelten Denkaktes, etwa der »Philosoph von Stagira«
und der »Lehrer Alexanders d. Gr.«, in sich selbst einer ist, d. h. nur
einmal gedacht zu werden fordert. Es ist das Bewußtsein der Forde¬
rung, daß zwei subjektiv mögliche Apperzeptionsakte objektiv durch
einen einzigen ersetzt, oder daß sie miteinander zur Deckung ge¬
bracht werden.
Dieser Relation steht gegenüber die Relation der Verschieden¬
heit überhaupt. Das Bewußtsein derselben ist das Bewußtsein der
von Gegenständen gestellten Forderung der apperzeptiven Sonderung
oder das Bewußtsein des Begründetseins einer Mehrheitsapperzeption
in den apperzipierten Gegenständen.
Die Logik redet allgemein von einer Identität jedes Gegenstandes
mit sich selbst. Diese Identität ist nichts anderes als der Ausdruck
der Gegenstandsnatur überhaupt: Jeder Gegenstand ist der¬
jenige, der er ist, gleichgültig oder unabhängig davon, wann, wie
oft, von wie vielen, aus welchen subjektiven Anlässen, mit welchen
anderen Gegenständen zusammen, und schließlich gleichgültig, ob
überhaupt er gedacht wird.
Der hier ausgesprochene Satz macht zugleich den Sinn des Iden¬
titätsgesetzes aus. Sofern Gegenstände das sind, was Forderungen
stellt, oder Geltung beansprucht, sagt der Satz: Solange ein
Gegenstand der gleiche Gegenstand ist, fordert er Gleiches,
gilt von ihm Gleiches, kommen ihm gleiche Prädikate zu.
* Dies ist auch der Sinn der durch das Gleichheitszeichen ausge¬
drückten Relation in den mathematischen Gleichungen. Diese
Gleichungen sind die Anerkennung der Gegenstandsnatur in einer
bestimmten Hinsicht: Gegenstände bleiben dieselben Gegenstände,
oder es gilt von ihnen Gleiches, welcher Art auch die numerische