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G-. Störring
zur Realisierung dieses Handelns gegeben, d. h., wenn keine Hem¬
mungen auf treten, wird dies gedachte Handeln vollzogen.
2. Wenn sieb an den Gedanken einer durch uns vollziehbaren
Handlung ein Unlustgefühl anschließt, so ist damit
eine Tendenz zur Mchtausführung dieses Handelns gegeben.
3. Wenn von einem Unlustgefühl aus sich
uns auf drängt der Gedanke eines durch uns vollziehbaren
Handelns, so ist damit eine Tendenz zur Realisierung dieses
Handelns gegeben.
Aus diesen Gesetzmäßigkeiten ergeben sich deduktiv
eine Reihe von Bestimmungen für unser Gebiet.
Es ist zweckmäßig, hier diejenigen Fälle, wo ein Wert¬
schätzen und Wollen ohne Gefühlsübertragung zustande kommt,
von solchen zu scheiden, in denen eine Gefühlsübertragung beim
Wertschätzen und dementsprechend auch bei der Wirkung des
Werts chätzens im Wollen mit wirkt.
Scheiden wir zunächst die Fälle der Mitwirkung der Gefühls-
Übertragung aus, so ergibt sich uns zunächst, daß, wenn wir jemand
leiden sehen und wir ein Mitleiden mit seinem Leiden entwickeln,
wir die Tendenz haben, eine Handlung zu realisieren, welche wir für
geeignet halten, das Leiden zu beseitigen oder herabzusetzen,
wenn die Sympathieunlust uns den Gedanken eines solchen
Handelns unmittelbar wachruft (Gesetzmäßigkeit 2, daneben 1).
Wenn wir berücksichtigen, daß das so von uns aufgefaßte
Handeln sich mit Lust verbindet, so ergibt sich dafür folgendes
Symbol :
gsu -y Vu —> gsi
V"
H
Dabei ist mit gSn die Sympathieunlust bezeichnet, mit UH der
Gedanke der betreffenden Handlung, mit gsi die sich an den Ge¬
danken der Handlung anschließende Sympathielust und mit H
die ausgeführte Handlung.
Hierbei ist gsu als der das Handeln in der Hauptsache be¬
wirkende Faktor gedacht. gsi wirkt unterstützend.
Es ergibt sich aus den angeführten Gesetzmäßigkeiten so¬
dann, daß, wenn wir mit dem Lusteffekt einer als von uns aus¬
führbar gedachten Handlung, der in einem anderen auftritt, sym¬
pathisieren und sich nun an den Gedanken dieses Handelns zum
Vorteil eines anderen Sympathielust anschließt, eine Tendenz
gesetzt ist, zur Realisierung dieses gedachten Handelns (Gesetz¬
mäßigkeit 1).