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Gr. Störring
darüber ein, was man darunter verstehe. Diese waren nicht stark
gefühlsbetont. Dann nahm sich Yersuchsperson vor, das eigene
Leben daraufhin zu betrachten und das ihr nahestehender
Personen. Der Gedanke an die eigene Beziehung zu diesen Personen
verband sich mit einem Gefühl der Freude, und zwar war es der
Gedanke der Yersuchsperson, diese Personen zu beglücken, der
sich mit Freude verband. Zugleich Freude über diese Feststellung.
Dann ging Yersuchsperson näher auf diese Beziehung ein. . . .
Man sieht, wie sich hier der Gedanke der
Versuchsperson, ihr nahestehende Personen
zu beglücken, mit Freude verbindet; wie
dann diese emotionelle Reaktion zum Gegen¬
stand der Betrachtung gemacht wird und
die urteilsmäßige Feststellung, daß dieser
Gedanke sich mit Freude verbindet, sich
auch wieder mit Freude verbindet. Die sich
an dies Urteil anschließende Freude gründet
sich also auf die erstere emotionelle Re¬
aktion. Die an das Urteil sich anschließende
Freude superponiert sich also über der
ersteren Freude.
Während sich im letzteren Fall eine emo¬
tionelle Reaktion an die urteilsmäßige Fest¬
stellung einer ursprünglich gegebenen emo¬
tionellen Reaktion anschließt, sahen wir im
ersteren Fall die sich superponierende Re¬
aktion nicht einfach an die urteilsmäßige
Feststellung einer gegebenen emotionellen
Reaktion sich anschließen, sondern an eine
Urteils mäßige Feststellung, in deren Gegen¬
stand die ursprünglich gegebene emotionelle
Reaktion als Teilkomponente steckt.
Auf der einen Seite stand ja doch in
unserem ersten Fall die Freude, welche sich
mit dem Gedanken an ein bestimmtes Er¬
lebnis verbindet und auf der anderen die Un¬
lust, welche sich an den Gedanken anschloß,
daß dies (freudvolle) Erlebnis nicht mehr ist.
Die eine Superposition nennen wir eine
einfache, die andere eine komplexe.
E. Gleichzeitigkeit von lust- und unlustartigen Gefühlszuständen.
In der Gefühlspsychologie streitet man darüber, ob lust-
und unlustartige Gefühlszustände gleichzeitig auftreten können
oder nicht.