Die Einheit im Realen.
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ist zwar hier keine wirkliche, wie bei den Kräften, aber sie kann zur
Verschmelzung der durch das Begehren erweckten Kräfte dieser Men¬
schen führen. Da nun diese Kräfte wesentliche Theile des Menschen
sind, so gelten auch die Menschen selbst, deren Begehren auf ein
und dasselbe Ziel gerichtet ist, für geeint,
17. Diese Form der Einheit gehört deshalb noch zu den seien¬
den Einheiten; sie ist die verbreitetste in der sittlichen Welt und
dabei oft mit jener ersten Einheit des Begehrens verbunden, indem
aus der Liebe auch die Einheit der Ziele des Handelns folgt. Auf
dieser Einheit durch die Dieselbigkeit des Zieles beruht die Einheit
des Vertrages, der Erwerbsgesellschaft, der Ehe, der Familie, der Ge¬
meinde, der Kirche, des Staats, der Völkerverbindungen; ebenso die
Einheit der Verbindungen für Kunst und Wissenschaft, die Einheit der
Akademien, Universitäten, die Einheit der Verbindungen für Gesellig¬
keit und Vergnügen in den Kasinos, Harmonien u. s. w. Je dauern¬
der das Ziel ist, desto dauernder ist die Einheit; je stärker das Be¬
gehren, desto inniger sind die Einzelnen verbunden.
18. Für die Frage der Einheit ist es hierbei ganz gleich, ob
diese Ziele sittlicher Natur sind, oder nur der Lust angehören oder
gegen das Sittengesetz verstossen. Auch eine Räuberbande ist durch diese
Einheit und zwar oft sehr stark geeint. Der Grad und die Dauer
dieser Einheit hängt von der Stärke und Dauer des Begehrens ab
und dies kann durch das Lustgefühl ebenso stark und dauernd, wie
durch das sittliche Gefühl erweckt werden. Das Begehren der gleichen
Ziele ist bei diesen Einheiten in einem steten Schwanken und bei
vielen derselben bestehen in den Einzelnen daneben besondere Ziele,
die dem gemeinsamen Ziele entgegenwirken. Deshalb gehören diese
Einheiten ebenfalls zu den lebendigen, die sich in einem steten Auf-
und Abschwanken ihres Einheitsgrades befinden. Auch ist es unmög¬
lich zu bestimmen, welche und wie viele Ziele für die Einzelnen ge¬
meinsam sein müssen, um eine Ehe oder eine Kirche oder einen Staat
darzustellen. Diese Ziele wechseln und schwanken selbst nach den
Zeiten und Ländern. Deshalb können keine strengen Definitionen Von
der Ehe, von dem Staate und anderen Verbindungen dieser Art ge¬
geben werden. Man sucht wohl hierbei wesentliche von unwesent¬
lichen Zielen zu unterscheiden und dadurch die Definition zu ermög¬
lichen, aber bei der biegsamen N^tur dieser Einheiten zeigt sich diese
Unterscheidung unhaltbar.
19. Hiermit sind die seienden Einheitsformen der natürlichen
und sittlichen Welt erschöpft. Man wird leicht bemerken, dass meh¬
rere dieser Formen sich verbinden können und dass trotz der Tren-