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Der Widerstreit zwischen Lustgefühlen.
offen an die Stelle der Sittlichkeit gestellt ist. Schleiermacher
hatte deshalb den richtigen Gedanken, wenn er auf dem Gebiete des
Sittlichen für jede Nation das Recht in Anspruch nahm, rein aus sich
selbst das Sittliche zu bestimmen und jeder Nation das Recht ab¬
sprach, die Sittlichkeit einer andern nach ihrer eignen »corrigiren«
zu wollen. Nur ist die Begründung bei Schleiermacher ganz unge¬
nügend und deshalb vielfach angefochten worden.
19. Das Handeln und die Kämpfe der Autoritäten gehören zu
den wichtigsten Stoffen der Kunst, insbesondere des Erhabenen in ihr,
wie später gezeigt werden wird. Die Lösung dieser Kämpfe hat für
den Künstler grosse Schwierigkeiten, weil die öffentliche Meinung über
die Geltung der Moral in diesem Gebiete noch schwankt. Die Dichter
haben deshalb auch hier den Sieg des Sittlichen oft als Lösung ge¬
wählt ; allein die grössten Dichtungen und die ältesten sind von dieser
Einmischug des Sittlichen am freisten und stützen die Lösung ent¬
weder auf die grössere Lust (das Wohl, die Grösse des Vaterlandes)
oder aufwlie blinde Nothwendigkeit (das Fatum) oder auf den Willen
der Gottheit, als der höchsten Autorität.
7. Der Widerstreit zwischen Achtungsgefühlen.
1. Die Kämpfe und Collisionen der Beweggründe bestehen auch
innerhalb des sittlichen Gebietes allein und die Erklärung und Lösung
derselben hat für alle jene Systeme Schwierigkeit, welche das Sittliche
aus der Vernunft, oder aus den Geboten eines allwissenden und all¬
weisen Gottes 'ableiten. In beiden Fällen widersprechen solche Colli¬
sionen dem Prinzip. Man sucht deshalb dieselben nur als eine irr*
thümliche oder mangelhafte Auffassung der wahren Regeln darzustellen.
2. Hegel erkennt indess ihr Dasein offen an; er sucht sie damit
zu rechtfertigen, dass die Idee oder der Wille, als Substanz, sich
besondern müsse; damit gerathe er allerdings in den Gegensatz; allein
daraus folge nur, dass solche Besonderung in die Allgemeinheit der
Idee zurückgenommen werden müsse. Diese dialektische Begründung
Hegel’s fällt, wenn das Prinzip der Entwicklung überhaupt keine
Wahrheit hat. Es verletzt hier um so stärker, als der Mensel in
dem Handeln sich zur Bestimmtheit entschlossen muss, als ni te
Grosses ohne Einseitigkeit vollbracht werden kann. Dennoch soll ar
Mensch, der solches vollbringt, untergehen, weil diese einseitige ß-
sonderung der Allgemeinheit der Idee widerspreche.
3. Für ein System, welches das Sittliche aus den Geboten ■ »
Autoritäten ableitet, wie hier geschehen ist, fallen diese Schwie