Volltext: Ästhetik. Psychologie des Schönen und der Kunst. Erster Teil: Grundlegung der Ästhetik (3)

Achtes Kapitel: Einheit und Freiheit in der Natur. 
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Mit allem dem nun ist endlich jenem Bedürfnis, uns die 
Dinge menschlich verständlich zu machen, genügt. Menschlich 
verständlich ist uns nur der Mensch, und was ihm gleichartig 
gedacht ist. Und der Mensch ist uns nur verständlich als Indi¬ 
viduum, d. h. als die Einheit mannigfachen Strebens und Wollens, 
Tuns und EDeidens. Wir denken aber nicht nur alle Dinge in 
solcherWeise menschlich, sondern wir erleben sie unmittelbar 
in dieser Weise. Wir tun dies in der vollendeten ästhetischen 
Einfühlung. 
Die Einfühlung und die allgemeinen ästhetischen 
Formprinzipien. 
Verfolgen wir aber nun noch weiter die ästhetische Be¬ 
deutung, welche die allgemeinen Formprinzipien in diesem Zu¬ 
sammenhänge gewinnen. Auch das Prinzip des Gleichgewichtes 
in der Differenzierung, oder der differenzierenden Unterordnung, 
gewinnt hier erst eine solche Bedeutung. Einzelnes, das zu 
einem Ganzen zusammengeschlossen erscheint, soll doch relativ 
selbständige Bedeutung behaupten. Dies hiefs zunächst, das 
Einzelne soll Gegenstand selbständiger Beachtung sein. Aus 
dieser Selbständigkeit der Beachtung aber wird jetzt die Selb¬ 
ständigkeit des Beachteten, im Sinne der Selbständigkeit oder 
der Selbstbehauptung des Individuums. 
Ich sehe etwa in einer Landschaft einen einheitlichen 
Gebirgszug. Die Einheit desselben ist zunächst räumliche 
Einheit, .d. h. räumliches Zusammensein. Sie ist weiterhin 
Gleichartigkeit der Bildung, des sichtbaren Charakters u. s. w. 
Diese Einheit nun wird zur Einheit eines identischen, in den 
verschiedenen Bildungen zumal sich verwirklichenden Tuns, und 
einer einzigen Kraft. Zugleich aber erscheint auch das selbstän¬ 
dige fieraustreten der einzelnen Berge als ein Tun. Es ist ein 
aktives sich Sondern, ein selbständiges, d. h. eigenwilliges Sich- 
behaupten in der räumlichen Trennung und der besonderen Form. 
Neben diese unterordnende Differenzierung setzten wir 
oben die monarchische Unterordnung. Von ihr gilt ein Gleich¬ 
artiges. Sie ist wiederum zunächst nichts als Unterordnung in
	        
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