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nistheorie, so zeigt er wiederholt, durchaus keinem er¬
kenntnistheoretischen Nihilismus das Wort reden. „Alle
wertvollen Gesichtspunkte der Einzelwissenschaften
bleiben erhalten“, heißt es ausdrücklich an einer Stelle,1)
und wo immer man eine seiner eigenen fachwissenschaft¬
lichen Arbeiten auf schlägt, überall zeigt er sich selbst um
jene feste eindeutige Bestimmtheit bemüht, die durch
alles mögliche hinreichend verbürgt werden kann, nur
nicht durch die bloße Kontinuität, denn kontinuierlich
entwickeln sich, wie er selbst zugibt, Erkenntnis wie Irr¬
tum.2 3) Und während zugestandenermaßen diese Kon¬
tinuität keine eindeutig bestimmende Forderung ist, ver¬
langt Mach von der Wissenschaft ausdrücklich gerade
Eindeutigkeit2’), und an einer Stelle wird diese Eindeutig¬
keit geradezu als Ziel der kontinuierlichen Anpassung be¬
zeichnet.4) •
Beachtet man dies, so findet man nun allerdings eine
dementsprechende Einschränkung in das Prinzip der
Kontinuität durch die Forderung der „zureichenden“
Differenzierung aufgenommen. Sie ist jetzt das eigentlich
bestimmende Moment, eine Anpassung, die nicht zu¬
reichend ist, ist keine Anpassung, und dadurch erscheint
zwischen Machs Ansichten die Einstimmigkeit wieder
hergestellt. Aber was bedeutet die Betonung dieses „zu¬
reichend“'? Sie kann sagen wollen, wie wir es ja auch
gehört haben, daß die Anpassung niemals genauer erfolgt
als gerade notwendig ist, das heißt aber nichts anderes
1) A. d. E. 285.
2) So bieten gerade die von Mach bekämpften Bilderliypothesen
der mechanischen Physik Beispiele von der Kontinuität entsprechen¬
der Gedankenübertragung, vgl. P. V. 187, 203, M. 562, W. L. 316, f.
(an einer Stelle M. 532 wird dem allerdings auch widersprochen, in¬
dem die Atomistik als ein Verstoß gegen die Forderung der Kon¬
tinuität bezeichnet wird, doch zeigt dies nur, die innere Unsicherheit
dieses Prinzips). Und auch sonst erweist sich manchmal die Perma¬
nenz gewohnter Vorstellungen dem wissenschaftlichen Fortschritt
hinderlich; vgl. P. V. 167, 257, 269, 271. W. L. 21, 36/37.
3) Vgl. W. L. 452/453, E. u. J. 446, 449/450.
4) A. d. E. 48.
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