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Das morphologische Grundgesetz.
derformen mit Einschluss festlicher Ornate über Alles,
was der Körper trägt, hinaus auf die nächste von der
Fig. 43.
Weibliche Tracht.
Menschenhand geschaffene Einrichtung des Wohnraumes
und von da auf die angrenzende Umgebung. So gehören
Werkstätten, Studir- und Toilettenzimmer, Parks, Hof¬
haltungen, Auditorien, Bibliotheken, Bühnen u. s. w.