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DRITTER ABSCHNITT. DIE LEHRE VON DEN GESICHTSWAHRNEHMUNGEN.
§■ 26.
nachweisen zu können, ist verhältnissmässig gering gegen die Zahl derjenigen,
wo wir dazu noch durchaus nicht im Stande sind. Jene ersteren gehören fast aus¬
schliesslich der unorganischen Natur an, zu den unverstandenen Fällen gehört die
Mehrzahl der Erscheinungen in der organischen Natur. Ja in den Thieren und im
Menschen nehmen wir nach den Aussagen unseres eigenen Bewusstseins sogar mit
Bestimmtheit ein Prineip des freien Willens an, für welches wir ganz entschieden
Unabhängigkeit von der Strenge des Causalgesetzes in Anspruch nehmen, und trotz
aller theoretischen Speculationen über die möglichen Irrthümer bei dieser Ueber-
zeugung, wird sie unser natürliches Bewusstsein, glaube ich, kaum jemals |
los werden. Also gerade den uns am besten und genauesten bekannten Fall des |
Handelns- betrachten wir als eine Ausnahme von jenem Gesetze. Wäre also das
Causalgesetz ein Erfahrungsgesetz, so sähe es mit seinem inductiven Beweise sehr
misslich aus. Den Grad seiner Gültigkeit würden wir höchstens mit denjenigen der ,
meteorologischen Regeln, dem Drehungsgesetz des Windes u. a. m. vergleichen
können. Wir würden den vitalistischen Physiologen durchaus nicht mit Entschie¬
denheit widersprechen dürfen, wenn sie das Causalgesetz für gut in der unorga¬
nischen Natur erklären, für die organische aber ihm nur Wirksamkeit in einer nie¬
deren Sphäre zuschreiben.
Endlich trägt das Causalgesetz den Charakter eines rein logischen Gesetzes
auch wesentlich darin an sich, dass die aus ihm gezogenen Folgerungen nicht die
wirkliche Erfahrung betreffen, sondern deren Verständniss, und dass es deshalb
durch keine mögliche Erfahrung je widerlegt werden kann l. Denn wenn wir irgend
wo in der Anwendung des Causalgesetzes scheitern, so schliessen wir daraus nicht,
dass es falsch sei, sondern nur, dass wir den Complex der bei der betreffenden
Erscheinung mitwirkenden Ursachen noch nicht vollständig kennen. Und wenn wir
endlich mit dem Verständniss gewisser Naturprocesse nach dem Causalgesetze fertig
geworden sind, so sind die Folgerungen aus demselben: dass gewisse materielle
Massen im Raume existiren und sich bewegen, und mit gewissen Bewegungskräften
auf einander wirken. Aber sowohl der Begriff der Materie, wie der der Kraft
sind ganz abstracter Art, wie sich schon aus ihren Attributen leicht ergiebt. Ma¬
terie ohne Kraft soll nur im Raume dasein, aber nicht wirken, also auch keine
Eigenschaften haben. Sie würde also ganz gleichgültig sein für alle anderen Vor¬
gänge in der Welt, sowie für unsere Wahrnehmungen, sie würde so gut wie nicht
existirend sein. Kraft ohne Materie nun gar, soll wirken, aber nicht unabhängig
dasein können, denn das Daseiende ist alles Materie. Beide Begriffe können also
nie von einander getrennt werden, sie sind nur abstracte Betrachtungsweisen der¬
selben Naturobjecte nach verschiedenen Beziehungen. Eben deshalb können aber
weder Materien noch Kräfte directer Gegenstand der Beobachtung sein, sondern
immer nur die erschlossenen Ursachen der Erfahrungsthatsachen. Wenn wir also
schliesslich als letzte und zureichende Gründe der Naturerscheinungen Abstracta hin-
stelien, welche nie Gegenstand der Erfahrung sein können, wie können wir sagen,
dass die Erscheinungen zureichende Gründe haben, sei durch die Erfahrung be¬
wiesen?
Das Gesetz vom zureichenden Grunde ist vielmehr nichts anderes als die For¬
derung, alles begreifen zu wollen. Das Verfahren unseres Begreifens den Natur¬
erscheinungen gegenüber ist, dass wir Gattungsbegriffe und Naturgesetze
zu finden suchen. Naturgesetze sind nichts als Gattungsbegriffe für die Verände¬
rungen in der Natur. Indem wir aber die Naturgesetze als gültig und wirksam
betrachten müssen unabhängig von unserem Beobachten und Denken, während sie
1 Helmholtz. Ueber das Sehen des Menschen; ein populär wissenschaftlicher Vortrag; Leipzig, 1853.