458
Zweiter Teil. Die Welt der Werte.
mehr somit gesondert gegenüberstehen. Dadurch wird das Streben
selbst zum Ausgangspunkt für ein entgegengesetztes Richtungs¬
paar. Solchen Ausgangspunkt nennen wir das Jetzt; von solchem
Gegenwartsstandpunkt aus wird das Nichtmehr zur Vergangen¬
heit und das Nochnicht zur Zukunft. Mit der Heraushebung des
Strebens aus dem zeitlosen Tatganzen ist so die Zeit als die Bezie¬
hung zwischen Ausgangspunkt und Ziel, zwischen Strebensanhalt
und Strebensinhalt gegeben. Das Nochnicht des einen Aktes wird
aber in seiner Verwirklichung zum Nichtmehr des anderen; das
Jetzt des einen Aktes kann also nicht das Jetzt des anderen Aktes
sein ; das Streben selbst verteilt sich so auf getrennte Zeitwerte und
dadurch hört es auf das eine ewige Streben zu sein : es sondert sich
in eine unendliche Reihe von Strebenseinheiten.
Dazu kommt ein anderes. Wenn das Streben sich von dem In¬
halt ablöst, so wird damit noch eine weitere Gegenübersetzung
vollzogen, die von dem Nichtmehr und Nochnicht ganz unabhängig
ist. Gerade weil das Streben beim Übergang vom Vergangenen zum
Zukünftigen seinen Inhalt festhält und so das Willensmaterial
von der alten zur neuen Form beharrt, wird dieser Inhalt als ein
Selbständiges und Unabhängiges vom Streben anerkannt. Es ist
nicht Teil des Strebens selbst, ist somit außerhalb des strebenden
Bemühens, und so wird ein Nichthier dem Hier entgegengesetzt.
Nur die Zeit hat sofort ein Doppelantlitz, vom Jetzt blickt sie
rückwärts und vorwärts. Der Raum kennt zunächst nur eine
Gegenübersetzung : hier und draußen. Nun bezieht sich das Draußen
aber auf die ganze Mannigfaltigkeit der gleichzeitigen Inhalte ; mit
jedem der zusammen gegebenen Inhalte färbt sich der Draußensinn
und wird zur besonderen Raumrichtung. So entsteht, sobald erst
einmal das Streben sich aus der Tat abhebt, die unendliche Mannig¬
faltigkeit der Raumrichtungen; daß für bestimmte Festsetzungen
drei Raumrichtungen aus den unendlich vielen ausgesondert werden,
hat keine metaphysische Bedeutung. Auch für den Raum aber gilt
es, daß für den einen Akt hier ist, was für den anderen draußen ist
und somit der Hierwert des Strebens sich in eine unbegrenzte Zahl
gesonderter Strebensmittelpunkte auflöst.
Wenn aus der Urtat sich das Streben vom Inhalt sondert, so
ist damit also notwendig die Zeitbeziehung und Raumbeziehung
des Inhaltes und die unendliche Zerlegung des Strebens in unab-