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c) 1. Untauglich als technische Behelfe sind Stoffe, Vor¬
richtungen oder Eingriffe, welche auf die Tiere derart schädigend
einwirken, daß deren Leben und Wohlbefinden in Frage gestellt
wird. Über die noch zulässigen Giftmengen, Hp-Konzentration,
osmotischwirksamen Substanzen wird man sich aus der Literatur
oder durch Vorversuche unterrichten. Fehler in den Seewasserarma¬
turen (vgl. Kap. VII), aber selbst die Bespannung von Käfigen
mit einem zum Klettern für Insekten ungeeignetem Gazestoff
können ganze Aufzuchten in Frage stellen. Die Konstruktion von
Apparaten und Instrumenten ist auf die Richtigkeit für die ge¬
plante Verwendung hin anzusehen, bei Bestellungen die genaue
Größe anzugeben. Bei Stromanschluß auf Spannung und Stärke
achten !
2. Unstetig als technische Behelfe sind Materialien, die an
der Luft oder Feuchtigkeit sich verändern, wie Eisen, und dann
unwillkommene Nebenwirkungen, wie Verunreinigung, Giftwirkung,
Zerfall des Apparates mit sich bringen. Stahlwerkzeuge sollen
daher vernickelt sein. Zu große Gebrechlichkeit wie bei langen,
dünnen Glasnadeln oder Zerreißbarkeit wie bei naßwerdendem
Organtin bringt auch Unannehmlichkeit mit sich. Die richtige
Auswahl des stofflichen Materials befreit daher beim Experimen¬
tieren von vielen Fehlern. Die Unstetigkeit von Meßapparaten
darf nicht vernachlässigt und deren richtiges Funktionieren von
Zeit zu Zeit nachgeprüft werden (vgl. Kap. X, XII).
3. Ungenau als technische Behelfe sind Meßvorrichtungen
und Apparate, deren Gradteilung nicht richtig ausgeführt ist oder
deren Funktion nicht entsprechend den Graden betätigt werden
kann. Die anstrebenswerte Genauigkeit wird sich nach den Dimen¬
sionen und der Meßbarkeit der lebenden Objekte richten (über
die Grenze vgl. Kap. X).