12
Dieser Zug ist für die ganze Zungenreihe der Schlüssel von
unten her, wie die Taste für die einzelne Zunge von oben. —
Hat nun ein Instrument nur eine Zungenreihe (ein Spiel), ist
also der Ton für jede Taste nur der Stärke, nicht aber der
Tonhöhe oder Klangfarbe nach veränderlich, so wäre eine
besondere Mechanik zum Öffnen und Schliessen des Wind¬
zuganges von unten her selbstverständlich überflüssig; der
Wind gelangt unmittelbar aus den Bälgen zu den Zungen,
und dieselben tönen, sobald durchs Niederdrücken der Tasten
der Windabfluss nach oben ermöglicht wird. Einspielige In¬
strumente können also wohl mehr oder weniger Hilfszüge,
aber nie klingende Registerzüge haben. Anders die mehr-
spieligen Instrumente: hier genügt das Balgtreten und Tasten¬
drücken allein noch nicht; es bleibt, wie bei der Orgel, in
diesem Falle alles stumm. Begreiflich: mehrere Spiele haben
ihren vollen Wert nur dann, wenn jede einzelne Zungenreihe
nach Belieben entweder allein oder mit anderen verbunden
benutzt werden kann. Zu diesem Zwecke dient, wie gesagt,
der klingende Registerzug als Schlüssel.
Das Harmonium hat in dieser Beziehung das Eigentüm¬
liche, dass kein klingender Registerzug für den ganzen Manual¬
umfang bestimmt ist, sondern in der Regel nur für die Hälfte,
bei den fünfoktavigen Instrumenten im Bass gewöhnlich von
der Taste für das grosse C bis zum eingestrichenen e (29 Töne),
im Sopran oder Diskant vom eingestrichenen f bis zum vier¬
gestrichenen c (32 Töne); oder, um diese Bezeichnungen zu
verdeutlichen :
I
+—
-
r—e—i
M
1
fff\
1
VA)4
1
-#
c
!• =
bis 7 / bis f
Diese Halbierung jedes Spiels hat zunächst ihren guten
Grund in einer gewissen Notwendigkeit. Jedes einzelne Re¬
gister ahmt nämlich die Klangfarbe desjenigen Instrumentes
nach, dessen Namen es trägt. Es waren das früher lauter
Blasinstrumente; erst nach vieljährigem rastlosen Fleisse ist