Volltext: Die Formoltitration im Harne (65)

Glykokoll oder von Salmiak blieb ohne Einfluß. Als ich eine 
Mischung von Glykokoll und Hexamethylentetramin während 
24 Stunden stehen ließ, bekam ich anstatt 3,7 nur 3,5 ccm NaOH. 
Weiter setzte ich Formalin zu einer Lösung von 100 mg 
Hexamethylentetramin, neutralisierte zur leichten Rötung. Nach 
Zusatz von Glykokoll betrug die Aciditätszunahme jetzt 3,0 
anstatt 3,8 ccm NaOll. 
Erklären kann ich die Sache nicht. Man konnte sich 
vorstellen, daß das Hexamethylentetramin sich zu Methylenimin 
oder zu Trimethylentriamin zurückbilde unter Aufnahme von 
NH.., etwa nach der Gleichung 
(GIL),.N4 +'2NHS = 6 CH2 • NH 
es ist aber nicht einzusehen, wie dadurch die Bildung eines 
weniger sauren Körpers zustande kommen sollte. Diese Ansicht 
konnte eine Stütze darin linden, daß ich keinen Einfluß des Hexa¬ 
methylentetramins sah, als ich zuerst diesen Körper zu der 
Salmiaklösung und nachher Glykokoll zusetzte, wohl aber wenn 
ich vor dem Zusatz Glykokoll und Salmiak mischte. 
Es ist immerhin möglich, daß das von mir verwandte 
Präparat nicht hinreichend rein war. Doch scheint es mir 
angebracht, die Versuche mitzuteilen. 
Auf einen zweiten Punkt möchte ich noch hinweisen. Bei 
der Methode nach Sörensen wird die Acidität des vorbe¬ 
reiteten Harns mit Lackmus, und nach dem Formolzusatz mit 
Phenolphthalein geprüft. Darauf hat Malfatti1) hingewiesen: 
ich möchte aber auch nach der Erwiderung von Henriques 
und Sörensen2) dagegen eine Bemerkung machen. Der auf 
S. 35 mitgeteilte Versuch ergibt folgendes. Der gegen Lackmus 
neutralisierte Harn erforderte bis zur deutlichen Rotfärbung 
0,75 ccm NaOH, nach Formolzusatz 7,10 ccm NaOH. Die 
Aciditätszunahme würde nach dieser Methode 7,16—0,75 = 
6,41 ccm NaOH betragen. Bis zum stark roten Farbton waren 
erforderlich resp. 1,95 und 7,51 ccm NaOH. Aciditätszunahme 
also 7,51 — 1,95 = 5,56 ccm NaOH. Nach dem Verfahren von 
Sörensen ist die Zunahme 7,51 ccm NaOH. Nun soll nach 
‘) Diese Zeitschrift, Bd. LXI, S; 499. 
*) Diese Zeitschrift. Bd. LXUI. S. 2H.
	        
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