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Mixten Kullberg,
Wasser gewaschen und einige Minuten auf Ton getrocknet.
Sowohl das Einimpfen wie die Filtration und Trocknung der
Hefe geschah in einem abgekühlten (etwa 8° G.) und mit
Thymol1) desinfizierten Abzug. Die so erhaltene Hefe wurde-
entweder aufs neue in frische Nährlösung eingeimpft oder
analysiert.
Um im folgenden anzudeuten, daß die Hefe zuerst eine
Anzahl Stunden in einer Nährlösung a und sodann nach Über¬
impfung eine Anzahl Stunden in einer neuen Lösung b vor¬
behandelt ist, wird die Stundenanzahl in jeder neuen Lösung
zu der früheren durch -f- hinzugefügt. Daß eine Hefe z. B.
24 -j— 17 -{- 20 Stunden vorbehandelt worden ist, bedeutet also,
daß sie zweimal übergeimpft worden ist.
Die analytischen Bestimmungen waren: Feststellung des
Gehalts an Trockensubstanz, Glykogen und Stickstoff und in
einigen Serien der Inversionskonstanten. Der Gehalt an Trocken¬
substanz wurde durch Entwässern eines Anteils der Hefe bei
90'1 bestimmt. Die Glykogenbestimmung wurde nach der von
Schönfeld und lvünzel2) modifizierten Pflügerschen Me¬
thode ausgeführt. Zu bemerken ist, daß ich nur ca. 5 g Hefe
zur Glykogenanalyse verwendete. Die durch Hydrolyse gebildete
Glukose wurde immer nach Bertrand bestimmt. Der Stick-
stolfgehalt wurde nach der Methode von Kjeldahl ermittelt.
Wenn schließlich die Invertase-Tätigkeit bestimmt wurde,
geschah es folgendermaßen: 0,25 g Hefe wurden in einer
Mischung von 10 ccm 1 °/o iger NaH4P04-Lösung und 20 ccm
20°/oiger Kohrzuckerlösung aufgeschlemmt. Die Phosphat¬
anwesenheit bewirkt, daß bei den Versuchen eine sehr nahezu
*) Thymol in Alkohollösung wurde eine halbe Stunde vor dem
Filtrieren oder Impfen milteis eines Hefraicheurs gespritzt.
*> Wochenschrift für Brauerei, Bd. 31. S. 9 (1914). Hier werden
allerdings nach isalkowski «Diese Zeilschr. Bd. 92, S. 75; 1914i andere
höhere Kohlehydrate mitbestimmt. Für die vorliegende Frage kommt
dies nicht in Betracht, denn, wie Salkowski selbst sagt, ob man den
hetr. Körper Glykogen nennt oder Hefenglykogen — um einen gewissen
Unterschied vom Glykogen des Tierkörpers zuzugeben —, ist im Grunde
gleichgültig.