160
Litteraturbericht.
Der Arzt mufs die Thätigkeit des Patienten so regeln, wie ein
guter Verwalter seine in Unordnung geratene Wirtschaft, mit Umsicht,
Geschick u. Sparsamkeit. Er wird dies in der Mehrzahl der Fälle nur
dann können, wenn der Kranke aus seinen bisherigen Verhältnissen
heraus und in eine geeignete Heilanstalt eintritt.
Das letztere hat aber zur Zeit gute Wege, da die bestehenden
Anstalten zum Teil auf die Bezeichnung der Geeignetheit keinen Anspruch
machen können, oder selbst wenn dies der Fall wäre, für Unbemittelte
nicht erreichbar sind.
Eine Deform der bestehenden Anstalten, die Unterbringung der
jetzt unversorgt bleibenden Kranken in neuen Anstalten, ist daher eine
Notwendigkeit, für deren Ausführung Moebius hier in die Schranken tritt.
Wie er dies thut und in welcher Weise er sich diese Anstalten
denkt, das möge Jeder an Ort und Stelle nachlesen, bereuen wird er es
nicht. Pelman.
E. Bleuler: Der geborene Verbrecher. Eine kritische Studie. München.
J. F. Lehmann. 1896. 89 S.
Bleuler erweist sich als ein überzeugungstreuer Anhänger Lqmbrosos,
und er unterzieht sich in dem vorliegenden Buche der kaum mit der
Behauptung eines Bedürfnisses zu deckenden Aufgabe, für den streit¬
gewandten Italiener eine Lanze zu brechen.
Die durch Lombrosos Vorgehen angeregte Litteratur ist nachgerade
zu einem öffentlichen Unheile angewachsen, und man kann sehr gut ein
Verehrer seiner Ansichten sein, und doch jeder neuen Veröffentlichung
mit einem gewissen Bedenken entgegensehen.
Was an theoretischen Gründen für und gegen geltend zu machen ist, ist
nachgerade erschöpft, und es bedarf daher schon einer ganz besonderen
Gabe der Darstellung oder der Beibringung bisher unbekannter That-
sachen, um unsere Aufmerksamkeit auf’s Neue zu fesseln.
Dafs Bleuler über die erstere gebietet oder die andere Bedingung
erfüllt habe, ist mir nicht aufgefallen, wohl aber zieht er munter und
unentwegt seine Konsequenzen so weit es geht und noch viel weiter,
unbekümmert um die zur Zeit den Markt beherrschenden Ansichten.
Nach ihm ist die Pathologie gezwungen, den Verbrecher für geistes¬
krank anzusehen und die Verbrechen wie Psychosen zu behandeln. Jeder
prinzipielle Unterschied zwischen Zuchthaus und Irrenanstalt mufs
fallen, und dem Psychiater der Zukunft erwächst die Aufgabe, den Misse-
thäter dem Schutze des Dichters zu entziehen.
Zu unserem Tröste ist der Verfasser selber der Überzeugung, dafs
unsere Generation dieses Ziel nicht mehr erreichen werde, und darüber
wird sich mit mir vermutlich noch mancher andere Psychiater der Gegen¬
wart freuen.
Insofern also, als die „kritische Studie“ zum vielfachen Wider¬
spruche auffordert und zu selbständigen Entscheidungen anregt, kann
sie bei ihrer Kürze empfohlen werden. Pelman.