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Anhang.
V. Reisestipendium.
Vom Herrn Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist ein jähr¬
liches Reisestipendium von 1500 M. ausgesetzt, welches demjenigen Studierenden
der Landwirtschaft an der hiesigen Hochschule verliehen werden soll, welcher
dem Herrn Minister seitens des Lehrerkollegiums als der Würdigste in Vorschlag
gebracht wird.
Bei Beurteilung der Würdigkeit des Bewerbers wird neben der Begabtheit
des Betreffenden vor allem sein ganzes Verhalten während der Studienzeit, ferner
die Absolvierung eines genügend langen, geordneten Studienganges und der Nach¬
weis des guten Erfolges der Studien durch das Bestehen der Abgangsprüfung bzw.
der Landwirtschaftslehrerprüfung ins Auge gefaßt werden.
Das Stipendium wird von dem Herrn Minister mit einem speziellen Aufträge
zum Besuch einer bestimmten Gegend, vorzugsweise des Auslandes, und zum Stu¬
dium eines bestimmten Zweiges der Landwirtschaft verbunden. Der Stipendiat
muß sich verpflichten, einen ausführlichen Reisebericht zu erstatten.
Geeignete Bewerber haben ihr Gesuch um Verleihung des Stipendiums
schriftlich unter Beifügung ihres Schulzeugnisses, der Testierbücher und eventl.
des Abgangszeugnisses, sowie des Prüfungszeugnisses über das landwirtschaftliche
Examen bis zum 15. Mai jeden Jahres an das Rektorat einzureichen.
VI. Studien - Honorare und sonstige Zahlungen.
An Gesamt-Honorar ist von ordentlichen und außerordentlichen
Hörern zu entrichten für ein Semester.........
An Spezial-Honorar ist zu zahlen von den Hospitanten für die
wöchentliche Stunde der von ihnen belegten Kollegien für ein
Semester.....................
Für die Teilnahme an den Übungen in den Laboratorien haben zu
entrichten:
Großes chemisches Praktikum:
Ordentliche und außerordentliche Hörer, sowie Stu¬
dierende der Universität (letztere ausschließlich des
Universitäts-Honorars) und der Tierärztl Hochschule
Sonstige Hospitanten..............
Kleines chemisches Praktikum:
Ordentliche und außerordentliche Hörer, sowie Stu¬
dierende der Universität (letztere ausschließlich des
Universitäts-Honorars) und der Tierärztl. Hochschule
Sonstige Hospitanten..............
Praktikum im agronomisch-pedologischen Labora¬
torium:
Ordentliche und außerordentliche Hörer, sowie Stu¬
dierende der Universität (letztere ausschließlich des
Universitäts-Honorars) und der Tierärztl. Hochschule
Sonstige Hospitanten..............
Für ein Studienzeugnis.................
(Hospitanten außerdem noch 1,50 M. Stempelgebühren).
Für ein Duplikat des Anmeldebuches...........
120,— M.
5,-
20,—
60,—
10,-
20,—
10,- „
20,- „
3,- „
1,50 „