Volltext: Die Königliche Landwirtschaftliche Hochschule in Berlin. Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens

II. Lehrpläne. 
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Der Besuch des Winterkursus. 
Der Winterkursus gibt an sich eine abgeschlossene Bildung. Er enthält die 
notwendigen Repetitorien für Chemie und Physik. Sein Besuch ist allen den¬ 
jenigen zu empfehlen, welche über eine fertige, ausgedehnte praktische Erfahrung 
verfügen und ihre spätere Betätigung in der Praxis als Braumeister oder tech¬ 
nische Direktoren suchen. 
Der Winterkursus gibt die Grundlage zur richtigen Beurteilung und Kenntnis 
aller Vorgänge im Brauwesen. 
Er reicht aber nicht aus für Erlernung der feineren wissenschaftlichen Unter¬ 
suchungsmethoden, welche heutzutage bei der Benutzung eines Brauereilaborato¬ 
riums und für die Arbeiten von Betriebskontrolleuren verlangt werden. 
Die Hauptzahl der Studierenden beschränkt sich auf den Besuch 
dieses Kursus, und die Erfahrung hat gelehrt, dag er eine aus¬ 
reichende Grundlage für eine tüchtige Fachbildung gibt. 
Am Schlüsse des Kursus wird ein Examen abgehalten und ein Zeugnis über 
den Besuch und die Leistungen erteilt. 
Je nach den Erfolgen und je nach den Wünschen, wie sie sich bei der Be¬ 
schäftigung mit der Wissenschaft ergeben, wird sich am Schlüsse des Winterkursus 
der einzelne Studierende zu entscheiden haben, ob er es für zweckmäßig hält, an 
den Winterkursus noch den Besuch des Sommersemesters, welches für Betriebs¬ 
kontrolleure eingerichtet ist, anzuschliegen. 
Für den Besuch des Winterkursus ist auch eine gewisse Vorbildung in den 
Naturwissenschaften erwünscht; aber es kann von dem Nachweis dieser abgesehen 
werden, wenn der Studierende über eine längere, womöglich selbständige Aus¬ 
übung seines Berufes oder wenigstens in Vorderstellen verfügt. 
In jedem Falle ist aber eine gute Schulbildung notwendig. Falls diese nicht 
vorliegt, empfiehlt es sich, in der dem Kursus vorangehenden Zeit durch Privat¬ 
unterricht nachzuhelfen. 
Das wachsende Bedürfnis des Brauereigewerbes an technisch durchgebildeten 
Betriebsleitern, insbesondere aber auch an Personen, welche selbständig Analysen 
auszuführen vermögen, hat dazu geführt, dag das ursprünglich für die Studierenden 
des Brauereigewerbes auf ein Semester berechnete Studium für die sich zahlreich 
meldenden Studierenden mit guter Schulbildung (mindestens Berechtigung zum 
einjährigen Dienst) zuletzt auf vier Semester erweitert worden ist. Es wird damit 
namentlich bezweckt, die naturwissenschaftliche Ausbildung der Studierenden auf 
eine höhere Stufe zu heben. Der erfolgreiche Abschlug des gesamten Studiums 
soll sodann im fünften Semester durch Ablegung einer Fach- und wissenschaft¬ 
lichen Prüfung nachgewiesen werden. Beim Bestehen dieser Prüfung erhält der 
Kandidat das Diplom als „Brauerei-Ingenieur“. Die Prüfungsordnung für Brauerei- 
Ingenieure siehe weiter unten. 
III. Prüfungen. 
Es finden an der Landwirtschaftlichen Hochschule folgende Prüfungen statt: 
1. für Landwirte, 
2. für Lehrer der Landwirtschaft an den Landwirtschaftsschulen, 
Festschrift d. lanchv. Hochschule. 
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