Volltext: Die Königliche Landwirtschaftliche Hochschule in Berlin. Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens

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X. Die Studierenden. 
a) Ausbildung in Weinbergsarbeiten. 
Nach dem Erlag vom 5. Februar 1901 des Herrn Ministers für 
Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist einzelnen jüngeren Land¬ 
wirten nach vollendeter praktischer und theoretischer Ausbildung und 
nach bestandenem Abgangsexamen an einer höheren landwirtschaftlichen 
Lehranstalt Gelegenheit geboten, zur Ausbildung als Weinbaulehrer und 
als Beamter für grögere Verwaltungen von Weingütern auf ein Jahr 
die Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim zu be¬ 
suchen. Dort können sie praktisch und theoretisch sich mit dem Wein¬ 
bau und der Kellerbehandlung des Weines beschäftigen und dann sich 
in den fiskalischen Weinbergsanlagen im Rheingau oder im Regierungs¬ 
bezirk Trier weiter ausbilden. Im Bedarfsfälle stellt der Herr Minister 
zur Unterstützung der Ausbildung in Geisenheim ein Stipendium in 
Aussicht. 
b) Ausbildung im Pflanzenschutz. 
ZumZwecke einer eingehenderen Ausbildung in der Pflanzenpathologie 
hat laut Verfügung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen 
und Forsten vom 22. November 1904 auf Anregung des Lehrer¬ 
kollegiums das Reichsamt des Innern unter dem 4. November 1904 die 
Zulassung von 6—8 Landwirtschaftslehrern oder solchen Landwirten, 
welche das landwirtschaftliche Abgangsexamen an der landwirtschaftlichen 
Hochschule bestanden haben, als freiwillige Hilfsarbeiter an der Kaiser¬ 
lichen Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft in Dahlem 
für die Dauer je eines halben Jahres genehmigt. 
Die Betreffenden haben sich während der gedachten Zeit dienstlich 
ausschließlich den ihnen in der Biologischen Anstalt gestellten Aufgaben 
zu widmen, da nur dann in einem halben Jahre eine genügende Aus¬ 
bildung auf dem Gebiete des gesamten Pflanzenschutzes möglich ist. 
Der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat 
sich bereit erklärt, solchen Studierenden der Hochschule, die preußische 
Staatsangehörige sind, den Besuch dieser Kurse durch eine Unterstützung 
zu erleichtern. 
c) Ausbildung im Versuchswesen. 
Wie in dem Berichte über die agrikultur-chemische Versuchsstation 
S. 168 gesagt, ist der Versuchsstation auch die wichtige Aufgabe gestellt, 
junge Chemiker, Botaniker und Landwirte, welche die nötige Vorbildung 
erworben haben, für den Dienst des landwirtschaftlichen Versuchs- und 
Unterhaltungswesens auszubilden. In geeigneten Fällen können auch 
hierzu Stipendien verliehen werden.
	        
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