6. Preisaufgaben.
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6. Preisaufgaben.
Mittelst Erlag des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten vom 29. Januar 1885 wurde der Antrag des engeren
Lehrerkollegiums genehmigt, zur Belebung des Fleiges und Beförderung
des wissenschaftlichen Studiums der Studierenden jährlich Preisaufgaben
zu stellen. Ursprünglich waren dies jährlich drei: 1. eine landwirt¬
schaftliche, 2. eine aus den begründenden Wissenschaften, 3. eine geo¬
dätische oder kulturtechnische. Seit dem Jahre 1892 aber werden aus
den begründenden Fächern zwei Aufgaben gestellt, im ganzen also vier.
Diese Preisaufgaben haben meist eine rege Beteiligung gefunden,
zumal diejenigen Arbeiten, die einen Preis erzielten, beim Abgangs¬
examen als Prüfungsarbeiten angerechnet werden können. Beim Land¬
wirtschaftslehrer-Examen dürfen aber nur die Preisarbeiten, welche mit
einem ersten Preise gekrönt sind, als Prüfungsarbeiten angerechnet
werden. (Verfügung des Herrn Ministers für Landwirtschaft etc. und
des Herrn Ministers für die geistlichen etc. Angelegenheiten vom
23. Juli 1904.)
7. Das Reisestipendium.
Wenn schon die jährlich gestellten Preisaufgaben ein wichtiges
Mittel sind, um die Studierenden zu regem Fleiß anzuspornen, so ist
durch das seit 1891 von dem Herrn Minister für Landwirtschaft etc.
alljährlich ausgesetzte Reisestipendium von 1500 Mark ein noch höherer
Anreiz zur Vertiefung der Studien gegeben.
Wie aus den im Anhänge abgedruckten Bestimmungen hervorgeht,
ist die Verleihung des Stipendiums nicht an das bestandene Examen
als Landwirtschaftslehrer geknüpft, das Stipendium kann auch solchen
verliehen werden, die nur das Abgangsexamen gemacht haben. Das ist
mit gutem Grunde geschehen, denn es handelt sich besonders mit
darum, dag der Betreffende eine gute Beobachtungsgabe habe und auf
der Reise, die meist ins Ausland geht, die Eindrücke richtig auffasse.
Gar manche wertvolle Beiträge für die Kenntnis bestimmter
Gegenden oder bestimmter Verhältnisse sind in den Reiseberichten
niedergelegt, und da sie meist veröffentlicht wurden, auch allgemeiner
bekannt geworden. Es können das Reisestipendium auch solche Be¬
werber erhalten, die zwar nicht mehr Studierende der Hochschule sind,
aber erst innerhalb des letzten Studienjahres ihr Examen gemacht haben.
8. Sonstige Gelegenheiten für weitere Ausbildung.
Nach allen Seiten hin ist das Ministerium bemüht, den Studierenden
Gelegenheit zur weiteren Ausbildung zu bieten wie aus nachstehenden
Verfügungen erhellt.