5. Prüfungen.
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des Studiums an der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin und
der Landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf bis zur Dauer von
drei Semestern künftig zu erfolgen hat, ohne dag es eines Beschlusses
der Prüfungskommission bedarf.
Wie die nachstehende Tabelle über die Abgangsprüfung zeigt,
war die Zahl derjenigen ordentlichen Hörer, welche sich der Abgangs¬
prüfung unterzogen, anfangs nur eine geringe. Im Jahre 1894 sehen
wir sie plötzlich von 4 im Jahre vorher auf 13 anwachsen. Es ist das
gewig eine Folge der im Jahre 1892 erfolgten Einführung des vier-
semestrigen Studienplans. Von 1894 ab sinkt die Zahl nur einmal auf 10
(1897), im übrigen zeigen sich Schwankungen zwischen 13 und 23, und
im Jahre 1905 erreicht sie ihr Maximum mit 33.
Das Abgangsexamen nach einem Studium von mindestens vier Se¬
mestern bestanden
Übertragen
33
im
Kalenderjahre
1883
2
im
Kalenderjahre
1894
13
yy
yy
1884
3
!
yy
1895
13
5 1
yy
1885
4
)
>>
yy
1896
23
yy
y y
1886
2
yy
yy
1897
10
1y
yy
1887
2
yy
yy
1898
13
yy
yy
1888
3
yy
yy
1899
17
yy
yy
1889
5
yy
yy
1900
18
yy
yy
1890
4
yy
y i
1901
19
yy
yy
1891
4
yy
yy
1902
23
yy
yy
1892
yy
yy
1903
15
yy
yy
1893
4
yy
yy
1904
21
33
»
yy
1905
33
Sa. 251
Es ist schwer, hier eine richtige Basis für die Berechnung des pro¬
zentischen Verhältnisses zu gewinnen. Am zweckmägigsten erscheint es.
als Grundlage den Durchschnitt der Zahl der ordentlichen Hörer in den
vier voraufgehenden Semestern zu nehmen. Dann haben am Schlug des
Semesters 1882 83 2,2 °/0 das Examen bestanden, am Schlug von 1904/05
aber 13,3 °/n, am Schlug des Sommersemesters 1905 11 °/0. Das ist
eine sehr erfreuliche Steigerung. Trotzdem bleibt aber immer noch
zu beklagen, dag manche junge Landwirte nicht vier Semester studieren,
und demnach sich der Abgangsprüfung nicht unterziehen können.
Leider erwerben diejenigen, welche die Abgangsprüfung bestanden
haben, gar keine Rechte, es ist für die meisten nur das Bewugtsein,
das Examen gemacht zu haben, der schönste Lohn. Erfreulicherweise
legen aber doch die Besitzer, welche einen jüngeren Landwirt in Stellung
nehmen, immer mehr Wert darauf, dag derselbe ein Prüfungszeugnis
aufweisen könne.
Festschrift d. landw. Hochschule.
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